Zwei Fragen zum Strafantrag/Strafmilderungen im Gutachten
Verfasst: Dienstag 18. Juli 2017, 01:59
1. Frage
Wo erwähne ich im Bearbeitervermerk einer Klausur bereits gestellte Strafanträge (zB § 230 I 1)? Nach der Schuld unter einem seperaten Prüfungspunkt (Verfahrens-/Prozessvoraussetzungen) oder im Anschluss an den jeweiligen Ergebnissatz des jeweils zu prüfenden Delikts?
2. Frage
Wie gehe ich mit Strafmilderungen im Gutachten im Rahmen einer Klausur um (zB die Verweisung von § 23 II/III auf § 49 I, II) bzw. wo spreche ich dies (wenn überhaupt?!) an und wie formuliere ich sowas am besten?
Wo erwähne ich im Bearbeitervermerk einer Klausur bereits gestellte Strafanträge (zB § 230 I 1)? Nach der Schuld unter einem seperaten Prüfungspunkt (Verfahrens-/Prozessvoraussetzungen) oder im Anschluss an den jeweiligen Ergebnissatz des jeweils zu prüfenden Delikts?
2. Frage
Wie gehe ich mit Strafmilderungen im Gutachten im Rahmen einer Klausur um (zB die Verweisung von § 23 II/III auf § 49 I, II) bzw. wo spreche ich dies (wenn überhaupt?!) an und wie formuliere ich sowas am besten?