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Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 22:09
von julée
Levi, das ist mal wieder phantastisch: Vom eigentlichen Thema hast Du keine Ahnung, interessiert Dich auch nicht, weil irrelevant, aber das hält Dich trotzdem nicht davon ab, mit irgendwelchen wilden Thesen zu irgendeinem völlig anders interpretierten Thema mitzudiskutieren.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 05:59
von Levi
Julée, genau das macht das Wesen eines "herrschaftsfreien Diskurses" nach Habermas aus. Er ist notwendig aufgebaut auf den drei Diskursnormen (Gleichheit der Teilnehmer, Problematisierbarkeit aller Themen und Meinungen, Unausgeschlossenheit des Publikums) und auf authentischen Gefühlen. Die dadurch geschaffene kommunikative Realität ist zwar bisweilen anstrengend, aber immer noch der beste Weg zur Erkenntnis.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 07:22
von Tibor
Auch nach Habermas gewinnt aber immer nur das bessere Argument der Diskussionsteilnehmer. Und die Voraussetzung der Unausgeschlossenheit heißt nicht, dass einer allein den Diskussionsgegenstand ändert, denn dann würde er sich selbst die Diskursherrschaft zuweisen. Wenn hier also eine Diskussion über die Frage "Herausrechnen weil nicht vergleichbar?" geführt wird, kannst du als alter Wahlfachstudent gern teilnehmen, du kannst aber nicht das Thema auf "abschaffen weil nicht vergleichbar?" ändern.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 08:02
von Levi
Ich habe den Diskussionsgegenstand nicht geändert, sondern ihn - aufgrund des von dir selbst verlinkten Artikels der LTO ! - nur auf einer grundsätzlicheren Ebene erörtert. Ich bin davon ausgegangen, dass durch deinen LTO-Link der Fokus der Diskussion erweitert wurde auf eine Frage, die auch ich interessant finde.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 08:21
von julée
Levi hat geschrieben:Ich habe den Diskussionsgegenstand nicht geändert, sondern ihn - aufgrund des von dir selbst verlinkten Artikels der LTO ! - nur auf einer grundsätzlicheren Ebene erörtert. Ich bin davon ausgegangen, dass durch deinen LTO-Link der Fokus der Diskussion erweitert wurde auf eine Frage, die auch ich interessant finde.
Nein, Tibor hat den lto-Artikel nach Deinem ersten Beitrag im hiesigen Thread gepostet. Und Du hast im Nachfolgenden weiter zur Frage geschrieben, ob die Studenten im selbst gewählten Rechtsgebiet nicht generell besser sind.

Und eine Diskussion, bei der einzelne Teilnehmer frei assoziierend irgendwie dazwischenquatschen, ohne dass sie wirklich offenlegen, dass sie jetzt aber nicht Thema A, sondern eigentlich Thema A1 diskutieren, ist eher anstrengend als erfolgversprechend.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 08:59
von Tibor
Deswegen kann man auf Forendiskussionen auch nicht die Habermas'sche Diskurstheorie anwenden, weil wir uns nicht vis a vis Gegenüberstehen und sprechen (!), sondern nur nacheinander oder gar gleichzeitig schreiben.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 09:17
von Solar
Ich finde die Schärfe der Angriffe gegen Levi (auch wenn ich ihm nicht zustimme) nicht angebracht. Er argumentiert sachlich und frei von persönlichen Attacken. Kein Anlass also, ihn hier persönlich zu attackieren. Ich sehe auch keinen Grund, weshalb er zu der Thematik keine Meinung haben darf, nur weil er selbst keinen Schwerpunkt belegt hat, wir reden hier schließlich über statistisch belegte Werte und nur am Rande über persönliche Erfahrungen im Schwerpunkt. Bezüglich letzterer gilt: Keiner von uns hat zwei Schwerpunkte belegt, daher sind diese persönlichen Erfahrungen wenig aussagekräftig.
  • Natürlich, da sind wir uns einig, kann besonderes Interesse für ein Fachgebiet zu besseren Noten führen, muss es aber nicht und mit Sicherheit lässt sich nicht jede gute Note damit belegen.
  • Natürlich, auch da sind sich doch alle einig, gibt es in einigen Schwerpunkten darüber hinaus eine im Verhältnis zu den Staatsteil-Noten und anderen Schwerpunktbereichen unangebrachte Noteninflation.
  • Und schließlich sind sich (inzwischen) wohl alle darin einig, dass die SPB-Note für Arbeitgeber kaum Relevanz haben dürfte, da es ihr schlicht an einer objektiven Vergleichbarkeit fehlt. Ausnahme: sie suchen gezielt nach einer Aufweichung, weil sie einen Kandidaten einstellen wollen, der eigentlich vorgesehene Notengrenzen nicht erfüllt.
In der Tat, @Levi, geht es hier aber niemandem darum, den SPB abzuschaffen, sondern es geht vielmehr um die Angleichung der Prüfungskriterien/-bewertung und die Herausrechnung aus der Examensnote.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 09:18
von Kasimir
Bin ich froh, dass ich als Gnade der frühen Geburt noch ein Examen ohne Schwerpunkt absolviert habe. Da war ein Prädikat noch ein Prädikat.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 09:26
von Levi
@julée
Natürlich ist ein "herrschaftsfreier Diskurs" anstrengend. Das hatte ich ja selbst gesagt. Und Erfolge kann er auch nicht erbringen, das ist bereits seinem Wesen kategorisch fremd. Habermas unterscheidet strikt zwischen einer "erfolgsorientierten" und einer "herrschaftsfreien" Kommunikation. Bei letzterer geht es nicht um Erfolge sondern um Erkenntnis. Und eine solche Erkenntnis kann z. B. auch darin bestehen festzustellen, über welche Punkte einer Streitfrage Einigkeit besteht und über welche (noch) nicht. Ich finde, wir sind hier diesbezüglich schon sehr weit gekommen. @Solar hat das sehr treffend und komprimiert zusammengefasst. Vielen Dank!

@Tibor
Natürlich lässt sich die Habermas'sche Diskurstheorie auch auf Forendiskussionen anwenden. Man muss sich dazu weder am gleichen Ort befinden noch gar sprechen. Anderenfalls wären von dem Diskurs ja von vornherein alle Menschen ausgeschlossen, die nicht sprechen können oder denen der Zugang zum Diskurs physisch oder psychisch verwehrt wird. "Herrschaftsfrei" ist etwas anderes.

Aber jetzt wird die Diskussion wirklich off topik.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 09:29
von Tibor
Kasimir hat geschrieben:Bin ich froh, dass ich als Gnade der frühen Geburt noch ein Examen ohne Schwerpunkt absolviert habe. Da war ein Prädikat noch ein Prädikat.
Außer wenn du - aus Sicht des Freistaats Bayern - in Hamburg examiniert wurdest oder ein Hausarbeitenexamen hattest. Hier wird zudem hinter vorgehaltener Hand erzählt, der oder die Kollegin habe in den 70ern ja nur die einstufige Juristenausbildung absolviert.

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 09:40
von Kasimir
Tibor hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Bin ich froh, dass ich als Gnade der frühen Geburt noch ein Examen ohne Schwerpunkt absolviert habe. Da war ein Prädikat noch ein Prädikat.
Außer wenn du - aus Sicht des Freistaats Bayern - in Hamburg examiniert wurdest oder ein Hausarbeitenexamen hattest. Hier wird zudem hinter vorgehaltener Hand erzählt, der oder die Kollegin habe in den 70ern ja nur die einstufige Juristenausbildung absolviert.
Hamburg (-)
Hausarbeitenexamen (+), hätte aber zum Glück auch ohne Hausarbeit ein Prädikat ;-)

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 09:55
von Tibor
Und, wurde damals auch so emotional um die Frage gestritten, ob die Note der Hausarbeit rauszurechnen sei, weil ja ohnehin jeder 3. Kandidat die HA nicht allein geschrieben hat?

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 10:04
von sai
Solar hat geschrieben:
In der Tat, @Levi, geht es hier aber niemandem darum, den SPB abzuschaffen, sondern es geht vielmehr um die Angleichung der Prüfungskriterien/-bewertung und die Herausrechnung aus der Examensnote.
Auch wenn es schon etwas älter ist, aber dazu: http://www.lto.de/recht/studium-referen ... eidelberg/

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 10:12
von Levi
Kasimir hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Bin ich froh, dass ich als Gnade der frühen Geburt noch ein Examen ohne Schwerpunkt absolviert habe. Da war ein Prädikat noch ein Prädikat.
Außer wenn du - aus Sicht des Freistaats Bayern - in Hamburg examiniert wurdest oder ein Hausarbeitenexamen hattest. Hier wird zudem hinter vorgehaltener Hand erzählt, der oder die Kollegin habe in den 70ern ja nur die einstufige Juristenausbildung absolviert.
Hamburg (-)
Hausarbeitenexamen (+), hätte aber zum Glück auch ohne Hausarbeit ein Prädikat ;-)
Wenn die mündliche Prüfung 40 Prozent ausmachte, zählt das aber nicht. ;-)

Vielleicht darf ich wirklich nochmal an die "Gute Alte Zeit" vor Einführung des SPB erinnern. Damals setzte sich in weiten Teilen Deutschlands (insb. NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) die Gesamtnote wie folgt zusammen:
Hausarbeit - 30 Prozent.
3 Klausuren - 30 Prozent
Mündliche Prüfung - 40 Prozent.

Ob die 70 Prozent (Hausarbeit + Mündliche Prüfung) tatsächlich intersubjektiv vergleichbar waren, möchte ich doch leicht anfragen.

Aber Kasimir hat völlig recht: Damals war ein Prädikat noch ein Prädikat (außer natürlich in Bayern ;-)

Re: Vb mit Schwerpunkt

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 10:21
von Solar
Levi hat geschrieben:Vielleicht darf ich wirklich nochmal an die "Gute Alte Zeit" vor Einführung des SPB erinnern. Damals setzte sich in weiten Teilen Deutschlands (insb. NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) die Gesamtnote wie folgt zusammen:
Hausarbeit - 30 Prozent.
3 Klausuren - 30 Prozent
Mündliche Prüfung - 40 Prozent.
Ob die 70 Prozent (Hausarbeit + Mündliche Prüfung) tatsächlich intersubjektiv vergleichbar waren, möchte ich doch leicht anfragen.
Mit Sicherheit nicht. Was ich von mündlichem Abfragen (mitunter 1:1 orientiert an Protokollen) und Hausarbeiten als Prüfungsleistungen halte, habe ich ja an anderer Stelle schon bemerkt. Daher wurde dieses System zu Recht eingeschränkt. Ziel sollte es aber nicht sein, das dann im Gegenzug durch einen nicht aussagekräftigen Schwerpunkt zu verwässern, sondern die verbliebenen Reste mündlicher Prüfungsleistungen flächendeckend abzuschaffen.