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Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Samstag 22. Juli 2017, 18:25
von Fragerei
Hallo,

im Hinblick auf anstehende Bewerbungen stelle ich mir im Moment die Frage, ob der Einstieg in einer Bundesbehörde nicht eigentlich mindestens genauso attraktiv oder unattraktiv ist wie der in die Justiz. Was denkt ihr darüber?
Die Besoldung scheint ja vergleichbar zu sein und es gibt ja auch noch eine Bundeszulage, oder? Nicht, dass das Geld der einzig entscheidende Faktor wäre..Ich würde mich einfach über ein paar Gedanken zu der Frage freuen :)

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Samstag 22. Juli 2017, 20:59
von Thandor79
Fragerei hat geschrieben:Hallo,

im Hinblick auf anstehende Bewerbungen stelle ich mir im Moment die Frage, ob der Einstieg in einer Bundesbehörde nicht eigentlich mindestens genauso attraktiv oder unattraktiv ist wie der in die Justiz. Was denkt ihr darüber?
Die Besoldung scheint ja vergleichbar zu sein und es gibt ja auch noch eine Bundeszulage, oder? Nicht, dass das Geld der einzig entscheidende Faktor wäre..Ich würde mich einfach über ein paar Gedanken zu der Frage freuen :)
Wenn dich die Besoldung interessiert:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/

Dort findest Du auch die R1 Werte für die einzelnen Bundesländer. Und wenn Du dann die R1 Besoldung eines Berliner Richters mit A 13 Bund vergleichst wirst Du feststellen, dass der Richter erstmal eine Weile richten muss, bis sich das ausgleicht, jedenfalls wenn der Beamte in nicht allzuferner Zukunft bereits die A 14 erreicht - was beim Bund nicht unmöglich, wenn auch nicht garantiert ist. Aber R 1 geht später weiter nach oben als A 13.

Die "Bundeszulage" gibt es nicht. Es gibt eine Zulage für die Tätigkeit bei obersten Bundesbehörden. 235,86 Brutto aktuell. Ansonsten kan ich nur sagen, dass mir Richter immer wie ein ausgesprochen selbstständiger Beruf vorkam. Mir wärs - von außen betrachtet - zu einsam, weil man so wenig mit anderen zusammenarbeitet. Aber das sehen Richter vermutlich anders.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Samstag 22. Juli 2017, 21:14
von Tibor

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Montag 24. Juli 2017, 08:49
von Solar
Ich meine die Berufe sind inhaltlich sehr unterschiedlich. In einer Behörde (insbesondere einer Bundesbehörde) wirst du immer starker politischer Fremdsteuerung unterworfen sein, wohingegen du als Richter/in sehr selbständig arbeitest - häufig aber eben nicht im Team. Zudem arbeitest du in der Justiz Fall-basiert und in Bundesbehörden meist (das hängt natürlich vom Fachgebiet ab) eher systematisch juristisch. Aus meiner Sicht sind die beiden Berufe daher nicht besser oder schlechter vergleichbar als Rechtsanwaltschaft oder Justiz.

Der Verdienst ist m.E. jedenfalls kein Unterscheidungskriterium zwischen Verwaltung oder Justiz. Lediglich die Privatwirtschaft hebt sich monetär so deutlich vom Staatsdienst ab, dass Geld zu einem ernsthaften Erwägungsgrund wird. Die paar Kröten mehr oder weniger zwischen A13-A16 und R1 halte ich für nicht entscheidend. In beiden Berufen verdienst du perspektivisch zu viel, um arm zu sein und zu wenig um reich zu sein. EUR 300 mehr oder weniger auf dem Konto sind da nicht besonders gewichtig. Wichtiger ist, in welchem beruflichen Umfeld du dich wohler fühlst. Das ist, wie gesagt, äußerst unterschiedlich.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 13:03
von elch1
Solar hat geschrieben:
Der Verdienst ist m.E. jedenfalls kein Unterscheidungskriterium zwischen Verwaltung oder Justiz. Lediglich die Privatwirtschaft hebt sich monetär so deutlich vom Staatsdienst ab, dass Geld zu einem ernsthaften Erwägungsgrund wird.
Da ich in vergleichbarer Lage bin, interessiert mich doch sehr, mit welcher Tendenz ich den letzten Satz lesen soll? Ich meine, dass allgemeiner Konsens nach wie vor ist, in der Anwaltschaft gäbe es alles - von gefühlt 1800 Brutto im Monat bis eben weit mehr als 100.000 Jahresgehalt. Gerade daher verbietet sich doch eigentlich jeder Vergleich? Oder wird man im Mittel sagen können, dass die Anwaltschaft als homogene Masse in ihrer Gesamtheit wohl mehr (oder weniger?) als ein/e Richter/in bzw. deren Äquivalent in der Verwaltung, verdient?

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 13:19
von Tibor
elch1 hat geschrieben:
Solar hat geschrieben:
Der Verdienst ist m.E. jedenfalls kein Unterscheidungskriterium zwischen Verwaltung oder Justiz. Lediglich die Privatwirtschaft hebt sich monetär so deutlich vom Staatsdienst ab, dass Geld zu einem ernsthaften Erwägungsgrund wird.
Da ich in vergleichbarer Lage bin, interessiert mich doch sehr, mit welcher Tendenz ich den letzten Satz lesen soll? Ich meine, dass allgemeiner Konsens nach wie vor ist, in der Anwaltschaft gäbe es alles - von gefühlt 1800 Brutto im Monat bis eben weit mehr als 100.000 Jahresgehalt. Gerade daher verbietet sich doch eigentlich jeder Vergleich? Oder wird man im Mittel sagen können, dass die Anwaltschaft als homogene Masse in ihrer Gesamtheit wohl mehr (oder weniger?) als ein/e Richter/in bzw. deren Äquivalent in der Verwaltung, verdient?
Wohl nicht, wer aber "notentechnisch" das Zeug zum Proberichter bzw. Regierungsrat hat, der wird auch als Anwalt nicht mit 1.800 € einsteigen müssen. Für eine entsprechende Arbeitsbelastung dürften wohl immer 4-5T€ mtl. drin sein.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 13:47
von Solar
Tibor hat geschrieben:
elch1 hat geschrieben:Da ich in vergleichbarer Lage bin, interessiert mich doch sehr, mit welcher Tendenz ich den letzten Satz lesen soll? Ich meine, dass allgemeiner Konsens nach wie vor ist, in der Anwaltschaft gäbe es alles - von gefühlt 1800 Brutto im Monat bis eben weit mehr als 100.000 Jahresgehalt. Gerade daher verbietet sich doch eigentlich jeder Vergleich? Oder wird man im Mittel sagen können, dass die Anwaltschaft als homogene Masse in ihrer Gesamtheit wohl mehr (oder weniger?) als ein/e Richter/in bzw. deren Äquivalent in der Verwaltung, verdient?
Wohl nicht, wer aber "notentechnisch" das Zeug zum Proberichter bzw. Regierungsrat hat, der wird auch als Anwalt nicht mit 1.800 € einsteigen müssen.
Genau so meinte ich es. Justiz oder Bundesbehörden stellen regelmäßig Juristen mit mindestens 2x 8P ein. Diese Juristen landen in der Privatwirtschaft - wenn sie wollen - in Kanzleien oder Unternehmen, in denen sie mit mindestens 75k aufwärts beginnen (oder bei GKs auch gerne mal mit >110k). Mag dabei der Abstand gegenüber dem Staat anfangs noch einigermaßen überschaubar sein, so steigt er in den ersten Berufsjahren derart schnell, dass man nach wenigen Jahren in der Privatwirtschaft gut und gerne das Doppelte verdienen kann. Deshalb kann die Vergütung bei in Frage kommenden Juristen beim Vergleich Privatwirtschaft/Staat ein erheblicher Erwägungsgrund sein, wohingegen Justiz/Bundesbehörde monetär in derselben Liga spielen und die Vergütungsfrage m.E. in den Hintergrund tritt.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 15:55
von Einwendungsduschgriff
Solar hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
elch1 hat geschrieben:Da ich in vergleichbarer Lage bin, interessiert mich doch sehr, mit welcher Tendenz ich den letzten Satz lesen soll? Ich meine, dass allgemeiner Konsens nach wie vor ist, in der Anwaltschaft gäbe es alles - von gefühlt 1800 Brutto im Monat bis eben weit mehr als 100.000 Jahresgehalt. Gerade daher verbietet sich doch eigentlich jeder Vergleich? Oder wird man im Mittel sagen können, dass die Anwaltschaft als homogene Masse in ihrer Gesamtheit wohl mehr (oder weniger?) als ein/e Richter/in bzw. deren Äquivalent in der Verwaltung, verdient?
Wohl nicht, wer aber "notentechnisch" das Zeug zum Proberichter bzw. Regierungsrat hat, der wird auch als Anwalt nicht mit 1.800 € einsteigen müssen.
Genau so meinte ich es. Justiz oder Bundesbehörden stellen regelmäßig Juristen mit mindestens 2x 8P ein. Diese Juristen landen in der Privatwirtschaft - wenn sie wollen - in Kanzleien oder Unternehmen, in denen sie mit mindestens 75k aufwärts beginnen (oder bei GKs auch gerne mal mit >110k). Mag dabei der Abstand gegenüber dem Staat anfangs noch einigermaßen überschaubar sein, so steigt er in den ersten Berufsjahren derart schnell, dass man nach wenigen Jahren in der Privatwirtschaft gut und gerne das Doppelte verdienen kann. Deshalb kann die Vergütung bei in Frage kommenden Juristen beim Vergleich Privatwirtschaft/Staat ein erheblicher Erwägungsgrund sein, wohingegen Justiz/Bundesbehörde monetär in derselben Liga spielen und die Vergütungsfrage m.E. in den Hintergrund tritt.
Autsch. Und nochmals Autsch. Und: liederliche Wahrnehmung der Staatsvergütung. Und unterkomplexe Beurteilung der Vergütung in der "freien Wirtschaft".

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 16:00
von sai
Solar hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
elch1 hat geschrieben:Da ich in vergleichbarer Lage bin, interessiert mich doch sehr, mit welcher Tendenz ich den letzten Satz lesen soll? Ich meine, dass allgemeiner Konsens nach wie vor ist, in der Anwaltschaft gäbe es alles - von gefühlt 1800 Brutto im Monat bis eben weit mehr als 100.000 Jahresgehalt. Gerade daher verbietet sich doch eigentlich jeder Vergleich? Oder wird man im Mittel sagen können, dass die Anwaltschaft als homogene Masse in ihrer Gesamtheit wohl mehr (oder weniger?) als ein/e Richter/in bzw. deren Äquivalent in der Verwaltung, verdient?
Wohl nicht, wer aber "notentechnisch" das Zeug zum Proberichter bzw. Regierungsrat hat, der wird auch als Anwalt nicht mit 1.800 € einsteigen müssen.
Genau so meinte ich es. Justiz oder Bundesbehörden stellen regelmäßig Juristen mit mindestens 2x 8P ein. Diese Juristen landen in der Privatwirtschaft - wenn sie wollen - in Kanzleien oder Unternehmen, in denen sie mit mindestens 75k aufwärts beginnen (oder bei GKs auch gerne mal mit >110k). Mag dabei der Abstand gegenüber dem Staat anfangs noch einigermaßen überschaubar sein, so steigt er in den ersten Berufsjahren derart schnell, dass man nach wenigen Jahren in der Privatwirtschaft gut und gerne das Doppelte verdienen kann. Deshalb kann die Vergütung bei in Frage kommenden Juristen beim Vergleich Privatwirtschaft/Staat ein erheblicher Erwägungsgrund sein, wohingegen Justiz/Bundesbehörde monetär in derselben Liga spielen und die Vergütungsfrage m.E. in den Hintergrund tritt.

Du kannst aber auch nach drei Jahren GK einen Exit zur Bausparkasse hinlegen und statt 130.000€ auf einmal nur noch 60.000€ verdienen.

Dass es als (Jung-)Anwalt immer nur nach oben geht, ist doch Wunschdenken. Wenn mir bspw. Hengeler nach dem fünften Berufsjahr 160.000€ (oder wie viel auch immer) zahlt, mich aber nicht zum Partner oder Counsel ernennen will, muss ich erstmal einen anderen Arbeitgeber finden, der bereit ist, so eine Summe auf den Tisch zu legen. Da wird die Luft auch schnell dünn.

Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht, ohne die Versorgung im Alter und die bessere Gesundheitsversorgung durch Beihilfe/PKH zu berücksichtigen.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 17:35
von thh
sai hat geschrieben:Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht,
Ich komme da, ohne die teilweise üblichen Absenkungen, eher auf ~ 60.000,- € Brutto als Äquivalent (R1 BW).

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 17:55
von Thandor79
sai hat geschrieben:Dass es als (Jung-)Anwalt immer nur nach oben geht, ist doch Wunschdenken. Wenn mir bspw. Hengeler nach dem fünften Berufsjahr 160.000€ (oder wie viel auch immer) zahlt, mich aber nicht zum Partner oder Counsel ernennen will, muss ich erstmal einen anderen Arbeitgeber finden, der bereit ist, so eine Summe auf den Tisch zu legen. Da wird die Luft auch schnell dünn.
Das ist das Risiko. Aber dann wird man eben dann halt einer dieser darbenden Richter, die am Monatsende nie wissen, ob es am 30. noch für das Eintopfgericht in der Kantine reicht ... oder wenn einen die Justiz auch nicht mehr will wird man eben RR irgendwo im nirgendwo. Dafür hat man aber 5 Jahre fürstlich verdient.

Die Chancen beim Staat sind mWn so gut wie noch nie seit 1990. Dass Bundesbehörden nur ab 2 x 8 Punkte einstellen halte ich übrigens für lange überholt. BMJ und Bundeskartellamt, die mögen vielleicht über 2 x vb die Nase rümpfen, aber es gibt Bundes- und vor allem Landesverwaltungen, die brauchen schlicht "Masse" und nicht (nur) den einen Epiogonen, der mit entschuldigendem Lächeln 2 x 10,x vorweist. Also zB Innen und Finanzen.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 18:06
von sai
thh hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht,
Ich komme da, ohne die teilweise üblichen Absenkungen, eher auf ~ 60.000,- € Brutto als Äquivalent (R1 BW).
In NRW sind R1 Erfahrungsstufe 2 in Steuerklasse 1 ohne Kind und Ehepartner in etwa 70.000€.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 18:34
von Thandor79
sai hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht,
Ich komme da, ohne die teilweise üblichen Absenkungen, eher auf ~ 60.000,- € Brutto als Äquivalent (R1 BW).
In NRW sind R1 Erfahrungsstufe 2 in Steuerklasse 1 ohne Kind und Ehepartner in etwa 70.000€.
Jahres-Brutto: 49515.84 €
netto bleiben: 37687.18 €

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 19:28
von falsus
sai hat geschrieben:
In NRW sind R1 Erfahrungsstufe 2 in Steuerklasse 1 ohne Kind und Ehepartner in etwa 70.000€.
Da schreiben die obersten Behörden für ihren nachgeordneten Bereich teils auch mit 7,5 oder sogar 7,0 im Zweiten aus. Freilich dann "nur" in der A-Besoldung.

Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 19:33
von 11 Freunde
Thandor79 hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht,
Ich komme da, ohne die teilweise üblichen Absenkungen, eher auf ~ 60.000,- € Brutto als Äquivalent (R1 BW).
In NRW sind R1 Erfahrungsstufe 2 in Steuerklasse 1 ohne Kind und Ehepartner in etwa 70.000€.
Jahres-Brutto: 49515.84 €
netto bleiben: 37687.18 €
Für dieses Monatsnettos bedarf es in der Privatwirtschaft eben genau den kolportierten knapp 70.000 p.a.