Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt
Verfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 20:04
Wohl wahr, wenn das Verfahren erst mal beim Freiburger Zivilsenat des OLG Karlsruhe angekommen ist
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Ich merke das auch selber auf meinem Gehaltszettel. EZB-Mitarbeiter erwerben Pensionsanwartschaften, die sich nach dem Gehalt zur aktiven Zeit richten und im Vergleich zur deutschen gesetzlichen Rente deutlich höher sind. Das ist grob vergleichbar dem System in der deutschen Beamtenschaft. Anders als bei den deutschen Beamten ist diese Pension aber kapitalgedeckt, d.h. es werden tatsächlich Rücklagen gebildet und in Form von Wertpapieren angelegt, aus denen später die Pensionszahlungen fließen. In diese Rücklagen fließt ein monatlicher Beitrag, der auf dem Gehaltszettel gesondert ausgewiesen wird. Die Beträge, die da jeden Monat abgehen, sind ganz schön ordentlich. Da kriegt man erst ein Gefühl dafür, wieviel so eine Pensionsanwartschaft wert ist. Bei den deutschen Beamten ist das weniger deutlich, weil keine Rückstellungen gebildet werden und nirgendwo ausgewiesen wird, wieviel jeden Monat zur Finanzierung der späteren Pension aufgewendet werden muss; in der Sache ist der Effekt aber trotzdem da.jurabilis hat geschrieben: Nichts anderes wollte ich mit meinem Beitrag sagen
Im Ernst: Ich hätte keine Probleme gehabt (mit 1-2 Zusatzversicherungen) in der GKV zu bleiben - was aber letztlich ökonomischer Wahnsinn gewesen wäre, weil ich dann - wie der GK-Partner - selbst Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil hätte zahlen müssen (und zwar knapp unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Von daher bleibe ich dabei: Aufgedrängte Bereicherung. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der durchschnittliche Seniorpartner auch nach Abzug des GKV-/PKV-Beitrags noch ein wenig mehr als R1 verdient.Kasimir hat geschrieben:jurabilis hat geschrieben:Dieser Thread ist Goldes wert. Schade, dass ich ihn so spät entdeckt habe.Liz hat geschrieben:Fakt ist aber: Der Beamte muss monatlich einen Teil seines Nettos an die PKV weiterüberweisen, kann also - anders als ein Arbeitnehmer - über sein Netto-Gehalt nicht vollständig frei verfügen. Dass die Krankenversicherung am Ende möglicherweise besser (und günstiger) ist, ist dann eher eine Form der aufgedrängten Bereicherung.11 Freunde hat geschrieben:Das ist ebenso unsachlich. Wenn man eine Vergleichbarkeit herstellen möchte, sollte man bei dem Arbeitnehmer auch jenen monatlichen Betrag abziehen, den er aufwenden muss, um ebenso privat krankenversichert zu sein.Tibor hat geschrieben:Das ist unsachlich. Natürlich muss man die PKV abziehen, wenn man die Beamtenbesoldung mit einem Arbeitnehmergehalt vergleichen will, denn beim ArbN wird die KV direkt vom AG abgeführt.
Mit dem o.g. Modell vergleicht man einen Beamten, der für 200 Euro im Monat privat krankenversichert ist, mit einem Arbeitnehmer, der sechs Monate auf einen Termin beim Facharzt warten kann.
U n f a s s b a r
Ja, dem Arbeitnehmer wird der Beitrag direkt abgezogen. Der Seniorpartner, mit dem sich die Richter ja so gerne vergleichen, muss übrigens als Selbständiger AG und AN-Anteil von seinem "Nettogehalt" zahlen.
Gegen die Bürgerversicherung bzw. Einheitsversicherung spricht ja auch nichts. Jeder zahlt einen prozentualen Teil seines Bruttoeinkommens, gedeckelt auf eine Bemessungsgrenze. Dann wird den armen Beamten und Richtern auch nichts mehr aufgedrängtSchnitte hat geschrieben:Irgendwann wird die euphemistisch "Bürgerversicherung" genannte Einheitsversicherung für alle schon noch kommen, auch wenn bislang alle Koalitionsverhandlungen drumrumgeeiert haben. Dann können wir diesen Thread wunderbar aufwärmen.
Bin ich vehement dagegen, aber das ist eine politische Debatte, die wir in diesem Thread nicht austragen müssenKasimir hat geschrieben: Gegen die Bürgerversicherung bzw. Einheitsversicherung spricht ja auch nichts. Jeder zahlt einen prozentualen Teil seines Bruttoeinkommens, gedeckelt auf eine Bemessungsgrenze. Dann wird den armen Beamten und Richtern auch nichts mehr aufgedrängt
Wollt ihr ernsthaft behaupten, die Rechtsprechung in den ostdeutschen Ländern sei qualitativ schlechter als in den alten Bundesländern? Ohne Nachweis halte ich das für eine mutige These.sai hat geschrieben:Wenn man sich die Entscheidungen mancher Obergerichte aus Ost und West in der breiten Masse anschaut, merkt man tatsächlich einen Qualitätsunterschied.batman hat geschrieben:Mit der Feststellung einer dem Grunde nach funktionierenden Rechtspflege ist allerdings noch nichts über deren Qualität gesagt.Survivor hat geschrieben:In den Jahren 1990 ff. wurden reihenweise Volljuristen mit dürftigen Examina als Richter in den neuen Ländern eingestellt. Soweit ich weiß funktionierte und funktioniert die Rechtspflege dort nicht schlechter als in den alten Bundesländern.
Es ist eine naturgemäß subjektive Wahrnehmung, mit der ich aber vermutlich nicht allein bin. Nachweise sind schwierig, obwohl es wahrscheinlich Statistiken über erfolgreiche Revisionen gibt.Survivor hat geschrieben:Wollt ihr ernsthaft behaupten, die Rechtsprechung in den ostdeutschen Ländern sei qualitativ schlechter als in den alten Bundesländern? Ohne Nachweis halte ich das für eine mutige These.
Was willst du da denn groß nachweisen? Die Qualität von Rechtsprechung ist in erster Linie eine Frage des persönlichen Empfindens (ich meinte damit nicht, dass die Gerichte im Osten rechtlich angreifbarere Entscheidungen treffen). Und da empfinde ich es so, dass mir Entscheidungen des OVG Sachen-Anhalt oder Thüringen im Hinblick auf Sprache und Stil häufig weniger zusagen, als bspw. aus NRW oder Baden-Württemberg.Survivor hat geschrieben:Wollt ihr ernsthaft behaupten, die Rechtsprechung in den ostdeutschen Ländern sei qualitativ schlechter als in den alten Bundesländern? Ohne Nachweis halte ich das für eine mutige These.sai hat geschrieben:Wenn man sich die Entscheidungen mancher Obergerichte aus Ost und West in der breiten Masse anschaut, merkt man tatsächlich einen Qualitätsunterschied.batman hat geschrieben:Mit der Feststellung einer dem Grunde nach funktionierenden Rechtspflege ist allerdings noch nichts über deren Qualität gesagt.Survivor hat geschrieben:In den Jahren 1990 ff. wurden reihenweise Volljuristen mit dürftigen Examina als Richter in den neuen Ländern eingestellt. Soweit ich weiß funktionierte und funktioniert die Rechtspflege dort nicht schlechter als in den alten Bundesländern.
Scheint so zu sein. Zu Däubler-Gmelin beispielsweise halten sich hartnäckige Gerüchte, dass ihre Examensergebnisse nicht so der Burner gewesen sein sollen. Aber nix Sicheres weiß man nicht.Tibor hat geschrieben:Bundesgerichte sind nicht für optimale Bestenauslese bekannt.
Examensergebnisse spielen im Rahmen von Beförderungen im öffentlichen Dienst allerdings auch keine Rolle.Schnitte hat geschrieben:Scheint so zu sein. Zu Däubler-Gmelin beispielsweise halten sich hartnäckige Gerüchte, dass ihre Examensergebnisse nicht so der Burner gewesen sein sollen. Aber nix Sicheres weiß man nicht.Tibor hat geschrieben:Bundesgerichte sind nicht für optimale Bestenauslese bekannt.