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Notwendige Individualisierung der Haupttat bei der Teilnahme

Verfasst: Montag 24. Juli 2017, 02:27
von DavidSchabany
Bei der Anstiftung muss die Hauptat ja notwendigerweise individualisiert sein (konkr. Tat + konkr. Haupttäter erforderl.).

Bezieht sich diese notw. Individualisierung auch auf die Haupttat bei der Beihilfe? Oder sind hier andere (weniger strenge?) Anforderungen zu stellen?

Und wie sieht es mit dem Prüfungsstandort aus:
a) im obj. TB bei der Teilnahmehdlg
oder lieber
b) im subj. TB beim Teilnahmevorsatz?