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Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge?

Verfasst: Dienstag 25. Juli 2017, 22:02
von slavedbylaw
Hallo! :-)

Angenommen man rügt im Zusammenhang mit der unanfechtbaren und somit rechtskräftigen Ablehnung eines Antrages durch Gerichtsbeschluss die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unter Beachtung der Verfahrensvorschrift und des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde durch Anhörungsrüge (§ 152a VwGO).

Während dieses Rügeverfahrens käme es nun zu einer neuen, eigenständigen und entscheidungserheblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Da es sich beim neuen Beschluss - nun über die Anhörungsrüge - abermals um eine eigenständige rechtskräftige Entscheidung handelt, müsste doch eigentlich wieder aus Gründen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde die Anhörungsrüge den Vorzug erhalten.

Ist dies aber tatsächlich so, da es ja dann zu einer ev. "unendlichen" Kette von Anhörungsrügen kommen könnte, falls weitere Verletzungen erfolgen.

Oder ist es vielmehr so, dass die neuen Verletzungen dann prinzipiell mit der sich ggfs. anschließenden Verfassungsbeschwerde behandelt werden können?

Dankbar für hilfreiche Auskünfte ist:

sbl :twevil

Re: Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge?

Verfasst: Mittwoch 26. Juli 2017, 14:30
von Justitian
Die weiteren Gehörsverletzungen interessieren den Beschwerdeführer doch nicht, ihm geht es letztlich um die Sache. Und wenn er einmal die Gehörsrüge erfolglos beschritten hat, wird er Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangsentscheidung einlegen. Ob bei der Gehörsrüge erneut Art. 103 I GG verletzt wurde, ist dann nicht mehr zentral. Dem BF kommt es letztlich darauf an, dass ihm entweder abgeholfen wird oder er vor einen neuen Spruchkörper treten darf und letzteres hat er ja erreicht.

Re: Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge?

Verfasst: Sonntag 30. Juli 2017, 23:32
von julée
Warum sollte ein Gericht, das der ersten Anhörungsrüge nicht abgeholfen hat, dies dann auf einmal bei der zweiten oder dritten Anhörungsrüge tun? Es geht um die Möglichkeit einer Selbstkorrektur, die bei fortgesetzten Gehörsverletzungen aber nicht mehr ernstlich zu erwarten steht. Zumal ich den deutlich praxisrelevanteren Fall zu bedenken gebe: Das Gericht hat die Rüge völlig zu Recht zurückgewiesen (jedenfalls aber nicht unter erneuter Verletzung des rechtlichen Gehörs), der Beschwerdeführer möchte aber nicht einsehen, dass er Unrecht hat - warum sollte das Gericht dazu gezwungen sein, sich nun beständig erneut mit den Einwänden des Beschwerdeführers auseinander zu setzen, bis der endlich das Gefühl hat, hinreichend gehört worden zu sein? Da ist es im Interesse aller Beteiligter, wenn der Beschwerdeführer beim BVerfG weitermachen darf und er entweder Recht bekommt oder mit wenigen Zeilen abschlägig beschieden wird.

Re: Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 13:11
von StudiVader315226
julée hat geschrieben:Warum sollte ein Gericht, das der ersten Anhörungsrüge nicht abgeholfen hat, dies dann auf einmal bei der zweiten oder dritten Anhörungsrüge tun? Es geht um die Möglichkeit einer Selbstkorrektur, die bei fortgesetzten Gehörsverletzungen aber nicht mehr ernstlich zu erwarten steht. Zumal ich den deutlich praxisrelevanteren Fall zu bedenken gebe: Das Gericht hat die Rüge völlig zu Recht zurückgewiesen (jedenfalls aber nicht unter erneuter Verletzung des rechtlichen Gehörs), der Beschwerdeführer möchte aber nicht einsehen, dass er Unrecht hat - warum sollte das Gericht dazu gezwungen sein, sich nun beständig erneut mit den Einwänden des Beschwerdeführers auseinander zu setzen, bis der endlich das Gefühl hat, hinreichend gehört worden zu sein? Da ist es im Interesse aller Beteiligter, wenn der Beschwerdeführer beim BVerfG weitermachen darf und er entweder Recht bekommt oder mit wenigen Zeilen abschlägig beschieden wird.
Meinst du salopp: "Prozessheinis nach Karlsruhe zu schicken ist allemal besser?" Was macht Karlsruhe anders als ein Gericht, welches eine zweite, dritte, vierte,... Anhörungsrüge abarbeiten müsste?

Re: Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 16:36
von Einwendungsduschgriff
Seltsame Vorstellung einer Verfassungsgerichtsbarkeit.

Re: Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge auf Anhörungsrüge?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 18:02
von julée
In der Tat. Ich denke, es gibt genügend Beispiele, in denen das BVerfG eher pragmatische Ansätze der Praxis verworfen hat. Wenn die vorhergehenden Entscheidungen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten richtig waren, dann wird beim BVerfG natürlich nichts anderes herauskommen. Aber es ist gewissermaßen das Schicksal der höheren Instanzen, Querulanten ggf. abschließend bescheiden zu müssen. Warum sollte man einem Beteiligten eine Entscheidung des BVerfG vorenthalten, wenn die Fachgerichte seiner Ansicht nach wiederholt grob verfassungswidrig seinem Begehren nicht entsprechen?