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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Freitag 4. August 2017, 23:09
von Tibor
Und du packst dir den Orig Beschluss nun so in die Akte? Macht ja auch ganz großen Sinn.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Freitag 4. August 2017, 23:14
von joee78
Ich hab mir abgewöhnt, alles verstehen zu wollen, was Mandanten wünschen. Wenns nicht standeswidrig oder strafbar ist, mach ichs - schont die Nerven. :alright

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Freitag 4. August 2017, 23:39
von julée
Tibor hat geschrieben:Und du packst dir den Orig Beschluss nun so in die Akte? Macht ja auch ganz großen Sinn.
Wenn er dermaßen beschriftet ist, wird hoffentlich der Gerichtsvollzieher vor der Vollstreckung beim Gericht nachfragen, ob und wenn ja, warum es den Beschluss wiederhaben wollte.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Freitag 4. August 2017, 23:49
von Tibor
Naja, wenn er in der Akte bleibt, wird ihn ja nie ein GV zu Gesicht bekommen.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 08:27
von famulus
:lmao:

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 18:36
von Einwendungsduschgriff
joee78 hat geschrieben:Endlich jemand, der das gleiche anwaltliche Berufsverständnis hat wie ich.
Erschreckend, ja.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 18:48
von famulus
Henne (Verwaister Link https://www.youtube.com/user/TimausDo automatisch entfernt) halt. Wer hat den überhaupt hergelockt?

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 19:25
von Gelöschter Nutzer
joee78 hat geschrieben:Zu kompliziert?

Dann werde ich abwarten und berichten, ob ich Rechtsgeschichte schreibe wie der Anwalt, der sich weigerte, das EB zurückzuschicken oder ob ich meine Zulassung verliere. :drinking:
Diese Sorge hast Du wohl immer noch, oder? Wozu braucht ein Mandant denn eigentlich noch einen Anwalt, wenn er diesen wie eine Marionette steuern kann? Ein Anwalt hat doch auch eine gewisse grundlegende Sorgfaltspflicht gegenüber einem Gericht, zu dem er zwischengeschaltet ist als Anwalt des Mandanten, den er vertritt. Das Gericht ist ja nicht Gegenpartei.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 19:42
von julée
Candor hat geschrieben:Diese Sorge hast Du wohl immer noch, oder? Wozu braucht ein Mandant denn eigentlich noch einen Anwalt, wenn er diesen wie eine Marionette steuern kann? Ein Anwalt hat doch auch eine gewisse grundlegende Sorgfaltspflicht gegenüber einem Gericht, zu dem er zwischengeschaltet ist als Anwalt des Mandanten, den er vertritt.
Möglicherweise keine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gericht, wohl aber gegenüber dem Mandanten und dazu dürfte es gehören, diesen vor sich selbst zu schützen. Zumal ich nicht den Ruf haben wollte, falsche KFB nicht zurückzugeben.
Das Gericht ist ja nicht Gegenpartei.
Dies vermögen allerdings nicht alle Anwälte zu erkennen.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 19:44
von Herr Anwalt
Was genau ist falsch?

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 20:00
von Gelöschter Nutzer
Der Mandant kann seine grundlegenden Mitwirkungspflichten vor Gericht nicht ausreichend wahrnehmen, weil er sich darin nicht auskennt und es für vernachlässigbar hält, deshalb braucht er einen guten Anwalt, der diesen ausreichend und auf angemessene Weise für ihn nachkommt, womit er sich sicher noch nicht in eine Gegenposition zum Prozessziel des Mandanten stellt. Irgendwo muss ein vernünftiges Gerichtsverfahren in seinem Ablauf möglich sein.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 20:18
von Tibor
Aber so ein Mietmaul ist doch super dazu geeignet, die fehlende Postulationsfähigkeit vor Gericht zu umgehen; denn eigentlich ist der Anwalt doch nur Sprachrohr des Mandanteninteresses mit beratender Funktion.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 21:35
von Herr Anwalt
Aber es ist nicht Aufgabe des Anwalts bekloppte Mandanten nach mehrmaliger Aufklärung und Dokumentation für unmündig zu erklären und dann Handlungen gegen ihren Willen vorzunehmen.
Dann teile ich die Entscheidung des Mandanten dem Gericht mit, und der Mandant trägt die Konsequenzen. Der Gegner oder das Gericht hat dann die entsprechenden Mittel darauf zu reagieren. Merke ich, dass ich partout nicht mit dem Mandanten kann, zieh ich mich aus dem Mandat zurück wegen gestörtem Vertrauensverhältnis.

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 21:56
von joee78
Herr Anwalt hat geschrieben:Aber es ist nicht Aufgabe des Anwalts bekloppte Mandanten nach mehrmaliger Aufklärung und Dokumentation für unmündig zu erklären und dann Handlungen gegen ihren Willen vorzunehmen.
+ 1

Mit dieser Meinung stehen wir aber alleine da. Die anderen erleben lieber das hier:

"Ich hab grade bei Gericht angerufen (sowas machen querulatorische Mandanten), dort sagte man mir, dass Sie den KFB zurückgeschickt haben."

"Ja, das habe ich."

"Ich habe es Ihnen doch untersagt, verstehen Sie kein Deutsch?"

"Doch, aber ich habe Ihre Anweisung missachtet, denn ich bin unabhängiges Organ der Rechtspflege."

Strafanzeige, Kammerbeschwerde ...

Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 22:00
von Honigkuchenpferd
Und wenn schon? Selbst wenn das passieren sollte, verläuft die Strafanzeige ebenso im Sande wie die Kammerbeschwerde.

Ud umgekehrt kann dir dein Verhalten zweifellos auch Scherereien mit Gericht und Kammer eintragen. Jedenfalls hat man seinen Ruf bei Gericht dann schnell weg.