NRW: Vorverfahren bei Landesbeamten
Verfasst: Freitag 28. Juli 2017, 10:52
Hallo,
gilt bzgl. des Vorverfahrens für Landesbeamte in NRW der § 54 BeamtStG (wonach grds. ein Vorverfahren durchzuführen ist) oder der § 103 LBG NRW (wonach ein Vorverfahren grds. entbehrlich ist)?
gilt bzgl. des Vorverfahrens für Landesbeamte in NRW der § 54 BeamtStG (wonach grds. ein Vorverfahren durchzuführen ist) oder der § 103 LBG NRW (wonach ein Vorverfahren grds. entbehrlich ist)?