§426 I und II
Verfasst: Samstag 29. Juli 2017, 21:44
Hello,
ich habe mal eine Frage bezüglich den Regressansprüchen bei der Gesamtschuld. Die ergeben sich ja aus §426 BGB. Ich habe jetzt mal mit der Prüfung von §426 I angefangen, der Anspruch ist auch entstanden. Muss ich nun noch §426 II prüfen, wenn es allein um eine Freistellung im Innenverhältnis geht (bzw Rückzahlung der Vorleistung, die einer der Gesamtschuldner erbracht hat)?
Ich würde doch zu keinem anderen Ergebnis kommen oder? Der Gläubiger hat keine Ansprüche gegen die Schuldner als den auf Zahlung des Kaufpreises aus §433 II oder vergesse ich irgendwas? Finde leider im Netz und in den Kommentaren leider nicht sonderlich viel zu dem Thema..
ich habe mal eine Frage bezüglich den Regressansprüchen bei der Gesamtschuld. Die ergeben sich ja aus §426 BGB. Ich habe jetzt mal mit der Prüfung von §426 I angefangen, der Anspruch ist auch entstanden. Muss ich nun noch §426 II prüfen, wenn es allein um eine Freistellung im Innenverhältnis geht (bzw Rückzahlung der Vorleistung, die einer der Gesamtschuldner erbracht hat)?
Ich würde doch zu keinem anderen Ergebnis kommen oder? Der Gläubiger hat keine Ansprüche gegen die Schuldner als den auf Zahlung des Kaufpreises aus §433 II oder vergesse ich irgendwas? Finde leider im Netz und in den Kommentaren leider nicht sonderlich viel zu dem Thema..