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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Verfasst: Freitag 15. September 2017, 12:50
von Muirne
Irgs. Mir ist bei diesen Modellen wichtig: entweder richtig oder gar nicht bezahlen. Auf so ein Zwischending würde ich mich auch nicht einlassen wollen. Die Leute denken dann zuweilen, man sei zu bescheiden oder zu schüchtern dafür, aber das ist nicht der Fall.

Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Verfasst: Freitag 15. September 2017, 13:10
von Praxiskommentar
Ja. Und dann kann man sich ja ausrechnen, mit welchem Stundenlohn sie in die Verhandlungen gestartet sind.. :D ::roll: :drinking:

Und wenn man nicht bezahlt wird und denen nicht wirklich zuarbeitet, ist das ja die eine Sache. Die hatten sich aber vorgestellt, dass ich dort Vollzeit arbeite und waren ganz überrascht, dass ich das neben den AGs gar nicht leisten kann.

Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)

Verfasst: Freitag 29. September 2017, 11:48
von Praxiskommentar
Ich möchte noch einmal das Thema hochholen, um eine weitere Erfahrung preis zu geben: Ich war kürzlich in einem Vorstellungsgespräch, in dem ich komplett eigene Gehaltsvorstellungen nennen musste. Das hat mich etwas überfordert, obwohl ich mich damit schon auseinander gesetzt hatte.

Es lohnt sich also - entgegen mancher Aussagen hier - auf jeden Fall, sich vorher zu überlegen, was man gerne hätte, damit man nicht blank da steht. Da mir das in zwei von drei Vorstellungsgesprächen passiert ist, gehe ich davon aus, dass das gar nicht sooo unüblich ist.