Versorgungswerk nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis
Verfasst: Mittwoch 2. August 2017, 10:02
Hallo,
mich plagen gerade ein paar Fragen, und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt, meine Gedanken zu sortieren.
Ich war bis vor zwei Jahren Rechtsanwalt, habe dann meine Zulassung zurückgegeben und bin seitdem Beamter. Zum Ende September habe ich um Entlassung aus dem Dienstverhältnis gebeten und werde danach bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig sein. Meine juristische Tätigkeit wird dort untergeordnetes Gewicht haben. Nun habe ich folgende Fragen:
- Kann ich Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden? Wohl nein, weil meine künftige Tätigkeit nicht von den Merkmalen des § 46 III BRAO "geprägt" sein wird.
- Kann ich mich im Versorgungswerk nachversichern lassen? Nach Rückgabe meiner Zulassung geht das nur, wenn ich binnen eines Jahres nach Entlassung aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wieder als Rechtsanwalt zugelassen werde.
- Soll ich die Nachversicherung im Versorgungswerk anstreben? Bei zwei Jahren Nachversicherungszeit würde sich das wahrscheinlich schon lohnen, aber ich müsste mich wohl dafür als Rechtsanwalt zulassen lassen, und das kostet mich mit Versicherung 500-600 Euro.
Ihr seht, dass ich schon ein bisschen überlegt habe, aber so ganz sicher bin ich mir nicht bei den Antworten. Ich wäre froh, ein paar Kommentare zu bekommen.
Viele Grüße
Daniel
mich plagen gerade ein paar Fragen, und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt, meine Gedanken zu sortieren.
Ich war bis vor zwei Jahren Rechtsanwalt, habe dann meine Zulassung zurückgegeben und bin seitdem Beamter. Zum Ende September habe ich um Entlassung aus dem Dienstverhältnis gebeten und werde danach bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig sein. Meine juristische Tätigkeit wird dort untergeordnetes Gewicht haben. Nun habe ich folgende Fragen:
- Kann ich Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden? Wohl nein, weil meine künftige Tätigkeit nicht von den Merkmalen des § 46 III BRAO "geprägt" sein wird.
- Kann ich mich im Versorgungswerk nachversichern lassen? Nach Rückgabe meiner Zulassung geht das nur, wenn ich binnen eines Jahres nach Entlassung aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wieder als Rechtsanwalt zugelassen werde.
- Soll ich die Nachversicherung im Versorgungswerk anstreben? Bei zwei Jahren Nachversicherungszeit würde sich das wahrscheinlich schon lohnen, aber ich müsste mich wohl dafür als Rechtsanwalt zulassen lassen, und das kostet mich mit Versicherung 500-600 Euro.
Ihr seht, dass ich schon ein bisschen überlegt habe, aber so ganz sicher bin ich mir nicht bei den Antworten. Ich wäre froh, ein paar Kommentare zu bekommen.
Viele Grüße
Daniel