(P) 2 unterschiedliche Handlungen = 1 Versuch ?
Verfasst: Mittwoch 2. August 2017, 17:19
Hallo miteinander,
Ich habe ein Verständnisproblem zum Versuch einer Straftat, am besten lässt es sich an einem einfachen Sachverhalt darlegen.
Beispiel:
"Kampfhundzüchter H hat noch eine Rechnung mit Zuhälter Z offen. Er beschließt ihm eine ordentliche Pracht Prügel zu geben und erhält von seiner Tochter T den Ratschlag, er könne doch einen seiner Hunde mitnehmen und diesen auf den Z hetzen. H, erfreut über die Idee der T, nimmt seinen besten Hund B am darauffolgenden Tag mit. Als der H zu einem Tritt gegen das Schienbein des Z ansetzt, weicht dieser gekonnt aus. H hetzt daraufhin B auf den Z. Z kann aber noch den Hund B mit einem Tritt zurückscheuchen. H flüchtet als er dies bemerkt, vergisst aber seinen Hund B. Der mittlerweile gehässige B stürzt sich auf den Z, dieser zückt jedoch ein Messer und sticht auf den Hund einmalig ein. B rennt daraufhin jaulend zu seinem Herrchen
Prüfen Sie die Strafbarkeit des H nach dem StGB ?"
Nun habe ich das Problem, dass ich nicht weiß ob ich den oben dargestellten Vorgang als einen einzigen Versuch einer (gefährlichen; soweit Hund B hier Werkzeug ist) Körperverletzung gemäß § 223 I,II, 22, 23 I behandeln soll bzw. kann [Wenn ja, wie würde man einen angemessenen Obersatz bilden?] oder, ob ich jede Handlung einzeln = versuchter Körperverletzung mit Tritt nach § 223, I,II, 22, 23 I, versuchte gefährliche Körperverletzung durch Hetzen des B auf den Z §§ 223 I, II, 224 I Nr. 2 2.Alt.. Das eigenständige Verhalten des B nach der Flucht seines Herrchens dürfte strafrechtlich irrelevant sein, da es ja zu keinem Schaden am Z gekommen ist und ein fahrlässiger Versuch einer Körperverletzung nicht möglich ist.
Wann trenne ich die Handlungen in einem Versuch und wie würdet ihr obiges Bespiel lösen ? Ich bin bereits einmal durch eine Strafrecht I kalusur durchgefallen, aufgrund eines solchen ähnlichen mehraktigen Versuchs durchgefallen, da es als ein No-Go verstanden wird. Daher versuche ich zu verstehen wo mein Problem liegt. Irgendwie möchte ich immer alle Handlungen einzeln prüfen
LG
Zeitstein
Ich habe ein Verständnisproblem zum Versuch einer Straftat, am besten lässt es sich an einem einfachen Sachverhalt darlegen.
Beispiel:
"Kampfhundzüchter H hat noch eine Rechnung mit Zuhälter Z offen. Er beschließt ihm eine ordentliche Pracht Prügel zu geben und erhält von seiner Tochter T den Ratschlag, er könne doch einen seiner Hunde mitnehmen und diesen auf den Z hetzen. H, erfreut über die Idee der T, nimmt seinen besten Hund B am darauffolgenden Tag mit. Als der H zu einem Tritt gegen das Schienbein des Z ansetzt, weicht dieser gekonnt aus. H hetzt daraufhin B auf den Z. Z kann aber noch den Hund B mit einem Tritt zurückscheuchen. H flüchtet als er dies bemerkt, vergisst aber seinen Hund B. Der mittlerweile gehässige B stürzt sich auf den Z, dieser zückt jedoch ein Messer und sticht auf den Hund einmalig ein. B rennt daraufhin jaulend zu seinem Herrchen
Prüfen Sie die Strafbarkeit des H nach dem StGB ?"
Nun habe ich das Problem, dass ich nicht weiß ob ich den oben dargestellten Vorgang als einen einzigen Versuch einer (gefährlichen; soweit Hund B hier Werkzeug ist) Körperverletzung gemäß § 223 I,II, 22, 23 I behandeln soll bzw. kann [Wenn ja, wie würde man einen angemessenen Obersatz bilden?] oder, ob ich jede Handlung einzeln = versuchter Körperverletzung mit Tritt nach § 223, I,II, 22, 23 I, versuchte gefährliche Körperverletzung durch Hetzen des B auf den Z §§ 223 I, II, 224 I Nr. 2 2.Alt.. Das eigenständige Verhalten des B nach der Flucht seines Herrchens dürfte strafrechtlich irrelevant sein, da es ja zu keinem Schaden am Z gekommen ist und ein fahrlässiger Versuch einer Körperverletzung nicht möglich ist.
Wann trenne ich die Handlungen in einem Versuch und wie würdet ihr obiges Bespiel lösen ? Ich bin bereits einmal durch eine Strafrecht I kalusur durchgefallen, aufgrund eines solchen ähnlichen mehraktigen Versuchs durchgefallen, da es als ein No-Go verstanden wird. Daher versuche ich zu verstehen wo mein Problem liegt. Irgendwie möchte ich immer alle Handlungen einzeln prüfen
LG
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