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Mietrecht, unbewohnte Wohnung dennoch Nachzahlung?

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 11:05
von CayenneIbis
Angenommen Mieter M hat mit dem Vermieter V ein Mietschaftsverhältnis. Mieter M "wohnt" weitestgehend bei F und hat auch nur im Januar und Februar insgesamt 3 Tage/Nächte in der gemieteten Wohnung verbracht. Da M bei F weitestgehend wohnt reicht M die Kündigung für Ende September ein.
Einen Nachmieter zu suchen wurde M erlaubt, aber auch nur für den Zeitraum Juli - September, da V die Wohnung selbst beziehen möchte.
2017 kommt dann eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung hereingeflattert. M ist überrascht und verständnislos, da M mit einer sehr hohen Erstattung gerechnet hatte, da ja nichts verbraucht wurde.
Im Haus wird nur ein einziger Wasserzähler für mehr als 20 Wohnungen verwendet und dann entsprechend der qm aufgeteilt.
Da M nichts genutzt hat, hatte M sich an V gewendet und klar gemacht, dass M außen vorgelassen werden sollte, da M nichts verbraucht hat. Auf die Frage ob V denn wirklich dort eingezogen ist, hat V ebenfalls nicht reagiert.
Die Antwort ist, dass die Nachzahlung geleistet werden muss, da ein Mietschaftsverhältnis abgeschlossen wurde und wenn in 5 Tagen nicht bezahlt wird, ein Anwalt eingeschaltet wird.

1. Muss M die Nachzahlung denn jetzt leisten, obwohl M nichts verbraucht hat?
2. Wäre ein Anwalt in so einem Fall die beste Lösung und könnte M auf eine Erstattung hoffen? Oder wäre das Geld- und Zeitverschwendung?
3. Ist diese Art von Wasserkostenverteilung zulässig?
4. Was wäre, wenn sich herausstellt, dass V dort gar nicht wohnt und M angelogen hat? Ergäbe sich hieraus ein Rechtsanspruch für M?
5. Wenn M die Nachzahlung leistet, kann dann immer noch geklagt werden oder ist es dann zu spät?

Re: Mietrecht, unbewohnte Wohnung dennoch Nachzahlung?

Verfasst: Samstag 5. August 2017, 12:49
von Tibor
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.