§ 70 GewO Schwerbehinderung
Verfasst: Dienstag 8. August 2017, 12:00
Hallo,
ich stehe etwas auf dem Schlauch mit dem Problem ob eine Behinderung beim Auswahlverfahren für eine festgesetzte Veranstaltung eine Rolle spielt.
Spielt die Schwerbehinderung eines nicht zugelassenen Standbetreibers überhaupt eine Rolle beim Auswahlverfahren? In wie weit darf eine Gemeinde die Marktfreiheit ausüben wenn der Ablehnungsbescheid darauf hinweist, dass eine Behinderung nicht berücksichtigt wurde und man stattdessen 5 Bewerber aufgrund ihres attraktiveren Angebotes vorgezogen hat?
Liebe Grüße
ich stehe etwas auf dem Schlauch mit dem Problem ob eine Behinderung beim Auswahlverfahren für eine festgesetzte Veranstaltung eine Rolle spielt.
Spielt die Schwerbehinderung eines nicht zugelassenen Standbetreibers überhaupt eine Rolle beim Auswahlverfahren? In wie weit darf eine Gemeinde die Marktfreiheit ausüben wenn der Ablehnungsbescheid darauf hinweist, dass eine Behinderung nicht berücksichtigt wurde und man stattdessen 5 Bewerber aufgrund ihres attraktiveren Angebotes vorgezogen hat?
Liebe Grüße