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Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Mittwoch 9. August 2017, 22:51
von Honigkuchenpferd
Nötig ist das wohl in der Tat nicht, aber dass man sich so keine Nachteile einhandelt, liegt auch auf der Hand. Manche Arbeitgeber mögen eben doch darauf achten.

Man kann dem Arbeitgeber eben auch noch in eigener Person eine Torte mit Kirsche oben drauf anbieten. :)

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Mittwoch 9. August 2017, 23:02
von julée
@Suchender_: Keine Sorge, ich habe genau die Wahlstation gemacht, die ich machen wollte. ;) Und ja, Du hast Recht, das Erreichen einer halbwegs ansehnlichen Note im 2. Examen (notfalls im Verbesserungsversuch) war nicht sonderlich fraglich, gleichwohl lässt sich nicht alles im Leben planen, so dass ein Plan B selten verkehrt ist. Und ein "ich wollte mir das Rechtsgebiet noch mal aus der Perspektive einer Spezialkammer am LG anschauen" ist sicherlich unverfänglicher als eine langwierige Erklärung, warum man offensichtlich so stark mit der Justiz geliebäugelt hat, aber jetzt doch in eine Kanzlei will/muss.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 00:15
von thh
sai hat geschrieben:Naja, die Tätigkeit an einem Finanz- oder Sozialgericht bspw. ist nicht ohne Weiteres mit der an einem ordentlichen Gericht vergleichbar. Im Referendariat kommt man damit nur selten in Berührung. Da macht es schon Sinn, mal nachzufragen, ob man sich das überhaupt mal angeschaut hat und wie man sich die praktische Arbeit vorstellt.
Freilich - aber da stellt sich doch die Frage nach der Berührung mit Finanz- oder Sozialrecht (Finanzamt, Steuerkanzlei; Sozialbehörde, Sozialrechtler) bzw. Verwaltungsrecht (Widerspruchsstelle, Verwaltungsrechtler), nicht aber nach einer Tätigkeit in der Justiz. Wer seine Wahlstation beim OLG oder einer Staatsanwaltschaft gemacht hat, versteht deswegen nicht unbedingt etwas von Steuer- Finanz- oder auch nur Verwaltungsrecht ...

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 08:25
von sai
thh hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Naja, die Tätigkeit an einem Finanz- oder Sozialgericht bspw. ist nicht ohne Weiteres mit der an einem ordentlichen Gericht vergleichbar. Im Referendariat kommt man damit nur selten in Berührung. Da macht es schon Sinn, mal nachzufragen, ob man sich das überhaupt mal angeschaut hat und wie man sich die praktische Arbeit vorstellt.
Freilich - aber da stellt sich doch die Frage nach der Berührung mit Finanz- oder Sozialrecht (Finanzamt, Steuerkanzlei; Sozialbehörde, Sozialrechtler) bzw. Verwaltungsrecht (Widerspruchsstelle, Verwaltungsrechtler), nicht aber nach einer Tätigkeit in der Justiz. Wer seine Wahlstation beim OLG oder einer Staatsanwaltschaft gemacht hat, versteht deswegen nicht unbedingt etwas von Steuer- Finanz- oder auch nur Verwaltungsrecht ...
Klar, es geht bei der Frage wohl in erster Linie auch eher darum, ob man sich seinen "Spezialbereich" bewusst ausgesucht hat und nur in zweiter Linie um die Justiz als solche.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 08:49
von Tibor
Wahlstation am Finanzgericht ist in mir bekannten Bundesländern nur möglich, wenn man vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts zumindest aus der Uni nachweisen kann. Ansonsten ist man dort ja nicht einsetzbar. Es dürfte also nicht passieren, dass jemand seine Wahlstation am FG gemacht hat, nur um in der Justiz gewesen zu sein.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 18:04
von Strich
Thüringen ist wohl dieses Jahr auf insgesamt 16 Punkte runter gegangen.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 10:00
von Muirne
Ich frage mich, ob eigentlich eine gleichzeitige Bewerbung bei Verwaltungsgerichtsbarkeit und Ordentlicher Gerichtsbarkeit schlecht kommt? Wirft vermutlich Fragen auf. Auf der anderen Seite, wenn man beides gesehen hat und sich beides vorstellen kann und die Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit rarer sind, ist es dann verwerflich sich nicht erst vergeblich dort zu bewerben? :-k

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 10:55
von julée
Hm, es ist sicherlich legitim, sich gleichzeitig zu bewerben, wenn in einem Bundesland getrennt eingestellt wird. Wenn es allerdings keine koordinierte Bewerbung gibt, in der man angeben kann, dass man 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit und 2. Ordentliche Gerichtsbarkeit möchte, dann würde ich die Bewerbung vielleicht doch so staffeln, dass zuerst das Gespräch fürs VG ist (oder möglicherweise bereits schriftlich die Absage kommt), weil Du andernfalls ggf beim Gespräch für die Ordentliche Gerichtsbarkeit erklären müsstest, dass Du aber "weg" bist, wenn die beim OVG Dich haben wollen. Die Frage wäre auch, ob es ggf. vor Ort eine "Nichtwegnahme-Politik" zwischen den unterschiedlichen Einstellungsbehörden gibt.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 11:52
von Solar
julée hat geschrieben:Die Frage wäre auch, ob es ggf. vor Ort eine "Nichtwegnahme-Politik" zwischen den unterschiedlichen Einstellungsbehörden gibt.
Ich habe damit keine egenen Erfahrungen aber meine Partnerin: Sie hatte sich in BW für beides beworben, ihre Akte wurde von der Fachgerichtsbarkeit "gezogen" (wo sie auch ein Gespräch und Angebot erhalten hat), von der ordentlichen hat sie hingegen nie wieder etwas gehört. Es scheint also (zumindest vor 5 Jahren) eine first-come-first-serve Mentatlität geherrscht zu haben, was ja auch nachvollziehbar ist. Auf Nachfrage hieß es zwar, der Referent für die ordentliche Gerichtsbarkeit werde sich auch noch melden, passierte aber nie. War dann zwar egal, da sie sich für die Verwaltung entschieden hat aber man muss wohl aktiv darauf hinwirken, mit beiden Seiten ein Gespräch zu führen. Problem daran: Die Personalnot ist nicht immer gleich groß, daher kann es sein, dass man für die eine Seite rasch ein gespräch bekommt, für die andere aber erst nach Monaten oder gar nicht.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 14:15
von Blaumann
Persönliches Update:

Das Gespräch am Freitag verlief erfolgreich und sofern es mit dem Amtsarzt klappt, kann ich in Kürze anfangen. \:D/

Mein Lebenslauf wurde sehr intensiv mit mir diskutiert, die von mir befürchtete "Justizferne" war aber kein Thema.

Knackpunkt und inhaltlicher Schwerpunkt war tatsächlich die Sozialkompetenz und das Gerechtigkeitsgefühl. Umgang mit schwierigen Parteien, Mitarbeitern und Kammervorsitzenden, Lösung von Konflikten etc.

Ich muss sagen, dass mir das regelmäßige Lesen des Juraweltforums in der Hinsicht sehr gut geholfen hat und außerdem das Lernen am Modell bei guten Ausbildern im Ref. Man stelle sich vor, was einen guten Richter oder StA ausmacht und versuche das, so gut es geht, zu imitieren. ;)

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 15:27
von Solar
Herzlichen Glückwunsch und willkommen! =D>

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 15:28
von julée
Glückwunsch!

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 15:30
von Blaumann
Vielen Dank und vielen Dank für alle Hilfe! :)

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Sonntag 13. August 2017, 15:34
von julée
Solar hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Die Frage wäre auch, ob es ggf. vor Ort eine "Nichtwegnahme-Politik" zwischen den unterschiedlichen Einstellungsbehörden gibt.
Ich habe damit keine egenen Erfahrungen aber meine Partnerin: Sie hatte sich in BW für beides beworben, ihre Akte wurde von der Fachgerichtsbarkeit "gezogen" (wo sie auch ein Gespräch und Angebot erhalten hat), von der ordentlichen hat sie hingegen nie wieder etwas gehört. Es scheint also (zumindest vor 5 Jahren) eine first-come-first-serve Mentatlität geherrscht zu haben, was ja auch nachvollziehbar ist. Auf Nachfrage hieß es zwar, der Referent für die ordentliche Gerichtsbarkeit werde sich auch noch melden, passierte aber nie. War dann zwar egal, da sie sich für die Verwaltung entschieden hat aber man muss wohl aktiv darauf hinwirken, mit beiden Seiten ein Gespräch zu führen. Problem daran: Die Personalnot ist nicht immer gleich groß, daher kann es sein, dass man für die eine Seite rasch ein gespräch bekommt, für die andere aber erst nach Monaten oder gar nicht.
Man weiß natürlich immer nicht, was wirklich der Grund war, aber der AG-Kollege einer Freundin ist in Berlin wohl mit dem Argument nicht genommen worden, dass man sich die Leute nicht gegenseitig wegnehme - er war nämlich zwischenzeitlich bereits in Brandenburg eingestellt worden.

Re: Strukturiertes Vorstellungsgespräch Justiz Thüringen

Verfasst: Montag 14. August 2017, 08:19
von falsus
Das dürfte mit Blick auf die Bestenauslese auch ein fragwürdiges Argument sein.