Vertragstyp
Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 21:03
Guten Abend,
ich möchte meine Kenntnisse im Bereich des Vertragstypus vertiefen und kann manche Verträge nicht so ganz eindeutig einem Vertragstyp einordnen.
Vor allem erkenne ich noch den Unterschied zwischen Mehrere Verträge, die zusammengesetz sind und Verträge, die aufgrund der Geschäftsgrundlage miteinander verbunden sind nicht. Auch bei gemischten Verträgen in der Form eines Kombinationsvertrag komme ich ein weing durcheinander. Ich lerne hier gerade mit Palandt/Grüneberg Überbl v § 311 Rn 16-26.
Um mein Problem zu verdeutlichen, erlaube ich mir ein selbsterfundes Beispiel:
A ist Eigentümer eines Gebrauchtwagens. Sein Wagen mit geringen Lackschäden gefällt ihm nicht mehr und deshalb möchte er den Wagen reparieren lassen und anschließend möglichst gewinnbringend verkaufen. Dafür beauftragt er den Automechaniker und Gelegenheitsautohändler B mit der Reparatur. Er schätzt den jetzigen Wert des Wagens auf 1500 €, die Reparaturkosten auf 250 €. B glaubt, er könnte A's Wagen nach der Reparatur für 2500 € weiterverkaufen, es könnte allerdings eingie Monaten dauern, bis sich ein Käufer findet. A un B schließen daher einen Vertrag darüber ab, dass B den Wagen von A mit dem Ziel repariert, dieses nach Möglichkeit später gewinnbringend zu verkaufen. Für den Verkauf bekommt er noch eine Provision in Höhe von 15% des Verkaufspreises.
Nun meine Frage: Um welchen Vertragstyp handelt es sich im vorliegenden Fall? Ist das ein Mischvertrag in der Form eines Kombinationsvertrages oder handelt es sich hier um Vertragsverbindungen in der Form zusammengesetzte Verträge? Oder ist das eine Vertragsverbindung aus zwei selbstständigen Verträge, die jeweils die Geschäftsgrundlage des anderen sind?
Beste Grüße
ich möchte meine Kenntnisse im Bereich des Vertragstypus vertiefen und kann manche Verträge nicht so ganz eindeutig einem Vertragstyp einordnen.
Vor allem erkenne ich noch den Unterschied zwischen Mehrere Verträge, die zusammengesetz sind und Verträge, die aufgrund der Geschäftsgrundlage miteinander verbunden sind nicht. Auch bei gemischten Verträgen in der Form eines Kombinationsvertrag komme ich ein weing durcheinander. Ich lerne hier gerade mit Palandt/Grüneberg Überbl v § 311 Rn 16-26.
Um mein Problem zu verdeutlichen, erlaube ich mir ein selbsterfundes Beispiel:
A ist Eigentümer eines Gebrauchtwagens. Sein Wagen mit geringen Lackschäden gefällt ihm nicht mehr und deshalb möchte er den Wagen reparieren lassen und anschließend möglichst gewinnbringend verkaufen. Dafür beauftragt er den Automechaniker und Gelegenheitsautohändler B mit der Reparatur. Er schätzt den jetzigen Wert des Wagens auf 1500 €, die Reparaturkosten auf 250 €. B glaubt, er könnte A's Wagen nach der Reparatur für 2500 € weiterverkaufen, es könnte allerdings eingie Monaten dauern, bis sich ein Käufer findet. A un B schließen daher einen Vertrag darüber ab, dass B den Wagen von A mit dem Ziel repariert, dieses nach Möglichkeit später gewinnbringend zu verkaufen. Für den Verkauf bekommt er noch eine Provision in Höhe von 15% des Verkaufspreises.
Nun meine Frage: Um welchen Vertragstyp handelt es sich im vorliegenden Fall? Ist das ein Mischvertrag in der Form eines Kombinationsvertrages oder handelt es sich hier um Vertragsverbindungen in der Form zusammengesetzte Verträge? Oder ist das eine Vertragsverbindung aus zwei selbstständigen Verträge, die jeweils die Geschäftsgrundlage des anderen sind?
Beste Grüße