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Relative Verfügungsbeschränkungen?

Verfasst: Freitag 11. August 2017, 17:26
von David91
Hey,
kann mir jemand beim Verständnis von relativen Verfügungsbeschränkungen etwas auf die Sprünge helfen? Ich weiß theoretisch, dass eine solche bedeutet, dass eine Verfügung im Verhältnis zu demjenigen, zu dessen Gunsten sie besteht, unwirksam ist. Ich kann mir nur nicht richtig vorstellen, wie das praktisch aussieht, d.h. wann sie anfängt zu greifen.
Ich hatte eben folgenden Fall:
A hat ein Grundstück, wegen einer Forderung des G ist Zwangsverwaltung angeordnet worden, sodass eine relative Verfügungsbeschränkung zugunsten des G besteht. Trotzdem kann A einem Dritten eine Hypothek bestellen. Wieso greift die Verfügungsbeschränkung da nicht, das Recht des G an der Verwertung des Grundstücks wird dadurch doch zumindest irgendwie beeinträchtigt, wenn für das Grundstück für einen Dritten eine Hypothek bestellt wird. Und wie müsste man sich einen Fall vorstellen, in dem die Verfügungsbeschränkung relevant wird? 8-[

Re: Relative Verfügungsbeschränkungen?

Verfasst: Samstag 12. August 2017, 21:38
von StudiVader315226
Es wird nur in dem Fall relevant, in dem G wirklich in das Grundstück vorstrecken will.

Der H, dem die Hypothek bestellt wurde, ist erstmal Inhaber der Hypothek wie sonst auch, aber G braucht diese sozusagen "nicht zu berückichtigen", wenn er ins Grundstück des A vollstreckt, denn ihm gegenüber - und nur ihm gegenüber - wird so getan, als hätte es keine Hypothekenbestellung (und damit auch keine Hypothek) gegeben.