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Ausschreibung auch bei Stückschuld?

Verfasst: Samstag 12. August 2017, 18:56
von Blue125
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Verständnisfrage zum Vergaberecht.
Grundsätzlich soll ja stets ausgeschrieben werden, um den Wettbewerb zu schützen.

Wie ist es nun aber, wenn man eine ganz konkrete Sache beschaffen will, die kein anderer Lieferant in der gewünschten Form liefern kann. Ich versuche es mal mit einem Beispiel: Lieferant L hat im ganzen Stadtgebiet Müllcontainer aufgestellt. Die Stadt S will eben genau diese konkreten Müllcontainer kaufen und nicht lauter neue Müllcontainer, die dann erst noch aufgebaut werden müssen.

Eine Ausschreibung würde hier doch keinen Sinn ergeben, da eben kein Lieferant diese Müllcontainer in dieser Form liefern kann. Oder ist auch in solchen Fällen grundsätzlich auszuschreiben?