Unterlassen Rechtfertigung
Verfasst: Dienstag 15. August 2017, 20:49
Guten Abend!
Ich beschäftige mich im Moment mit der Unterlassungstat und hätte mal eine Frage bezüglich der Rechtfertigung.
Folgendes Fallbeispiel:
Zwei Geschwister sind schwer verletzt und ihr Vater hätte die Möglichkeit, eins der beiden Geschwister zu retten. Allerdings kann er sich nicht entscheiden, steht unter Druck und letztendlich sterben sie.
Meine bisherigen Überlegungen:
- nur ein Kind kann gerettet werden
ist die tatsächliche Möglichkeit zur Vornahme der geeigneten Handlung gegeben??? kumulativ? (Gedanke, dass ein Kind
bereits tot ist, Unterlassenstrafbarkeit nur bzgl. einem Kind)
- Ansprechen, dass nur ein Kind gerettet werden kann
· Entschuldigungsgrund: §35 ??, übergesetzlicher Notstand
· Rechtfertigungsgrund: Pflichtenkollision
Ich beschäftige mich im Moment mit der Unterlassungstat und hätte mal eine Frage bezüglich der Rechtfertigung.
Folgendes Fallbeispiel:
Zwei Geschwister sind schwer verletzt und ihr Vater hätte die Möglichkeit, eins der beiden Geschwister zu retten. Allerdings kann er sich nicht entscheiden, steht unter Druck und letztendlich sterben sie.
Meine bisherigen Überlegungen:
- nur ein Kind kann gerettet werden
ist die tatsächliche Möglichkeit zur Vornahme der geeigneten Handlung gegeben??? kumulativ? (Gedanke, dass ein Kind
bereits tot ist, Unterlassenstrafbarkeit nur bzgl. einem Kind)
- Ansprechen, dass nur ein Kind gerettet werden kann
· Entschuldigungsgrund: §35 ??, übergesetzlicher Notstand
· Rechtfertigungsgrund: Pflichtenkollision