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Unterlassen Rechtfertigung

Verfasst: Dienstag 15. August 2017, 20:49
von frede0900
Guten Abend!

Ich beschäftige mich im Moment mit der Unterlassungstat und hätte mal eine Frage bezüglich der Rechtfertigung.

Folgendes Fallbeispiel:
Zwei Geschwister sind schwer verletzt und ihr Vater hätte die Möglichkeit, eins der beiden Geschwister zu retten. Allerdings kann er sich nicht entscheiden, steht unter Druck und letztendlich sterben sie.

Meine bisherigen Überlegungen:
- nur ein Kind kann gerettet werden
ist die tatsächliche Möglichkeit zur Vornahme der geeigneten Handlung gegeben??? kumulativ? (Gedanke, dass ein Kind
bereits tot ist, Unterlassenstrafbarkeit nur bzgl. einem Kind)
- Ansprechen, dass nur ein Kind gerettet werden kann
· Entschuldigungsgrund: §35 ??, übergesetzlicher Notstand
· Rechtfertigungsgrund: Pflichtenkollision

Re: Unterlassen Rechtfertigung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 02:15
von Tobias__21
Ich glaube, Du musst Deine Frage noch etwas präzisieren ;)

Re: Unterlassen Rechtfertigung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 15:31
von Justitian
Ja die hM. will in diesen Fällen nur wegen der Verletzung einer Handlungspflicht bestrafen, hat dabei aber dogmatische Begründungsschwierigkeiten (vgl. Fischer, Vor. § 32 Rn. 11a). Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe kommen iE. nicht in Betracht. §§ 20, 21 StGB wären diskutabel.

Re: Unterlassen Rechtfertigung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 08:53
von JulezLaw
Auch hier: Hausarbeit (Verwaister Link https://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-strafrecht/mam/content/integrierte_hausarbeit_strafrecht__at_sose_2017.pdf automatisch entfernt), vgl. die Kombination mit dem anderen Thread.

Re: Unterlassen Rechtfertigung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 10:15
von Justitian
Ich fühle mich missbraucht

Re: Unterlassen Rechtfertigung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 10:19
von Tibor
Geschlossen.