Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts
Verfasst: Freitag 18. August 2017, 14:21
Ich habe mal eine Frage zum Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Versammlungsverbot. Der Prüfungsmaßstab an sich ist mir klar (keine Superrevisionsinstanz, prüft nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts).
Wie gehe ich dann weiter bei der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde vor? Meine Überlegung wäre die Folgende:
I. Schutzbereich
- XY ist eine Versammlung iSd Art. 8 GG
II. Eingriff
- durch das Verbot wurde in Art. 8 GG eingegriffen
III. Rechtfertigung
Hier kommt mein Problem. Ich würde eigentlich jetzt prüfen, ob das Versammlungsverbot gemäß § 15 I Versammlungsgesetz rechtmäßig war. Aber das kommt mir insofern falsch vor, als das BVerfG die Einhaltung einfachen Rechts ja gar nicht prüft. Würde ich dann also ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des § 15 I Versammlungsgesetz und die Verhältnismäßigkeit des Versammlungsverbots als Einzelakt ansprechen?
Wie gehe ich dann weiter bei der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde vor? Meine Überlegung wäre die Folgende:
I. Schutzbereich
- XY ist eine Versammlung iSd Art. 8 GG
II. Eingriff
- durch das Verbot wurde in Art. 8 GG eingegriffen
III. Rechtfertigung
Hier kommt mein Problem. Ich würde eigentlich jetzt prüfen, ob das Versammlungsverbot gemäß § 15 I Versammlungsgesetz rechtmäßig war. Aber das kommt mir insofern falsch vor, als das BVerfG die Einhaltung einfachen Rechts ja gar nicht prüft. Würde ich dann also ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des § 15 I Versammlungsgesetz und die Verhältnismäßigkeit des Versammlungsverbots als Einzelakt ansprechen?