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Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschland

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 16:36
von Bengue
Hey!

wenn z.B. Facebook in Deutschland Verfassungsbeschwerde einlegen möchte.
Muss dies dann Facebook selbst also Facebook Inc. machen oder die Tochterfirma in Irland Facebook Ireland Ltd.

Würde es einen unterschied machen, wenn sie sich auf ein bestimmtes Grundrecht berufen möchten, z.B. Art. 12 Abs. 1. Das ist ja ein reines Deutschen Recht.

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 18:06
von Tibor
Eigene Ideen?

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 18:13
von Bengue
Ja klar, aber alle bisschen verwirrend und ich finde dazu nichts.

Also einerseits ergibt es Sinn, wenn die Hauptfirma klagen würde. Andererseits könnte diese sich nicht auf Art. 12 GG berufen da es ein deutschenrecht ist.

Andererseits ist der Sitz der Tochterfirma zuständig für den Bereich "Europa". Wodurch der Tochterfirma die Zuständigkeit zukommen würde.
Ob diese sich, als Unternehmen in der EU, jedoch auf ein deutschenrecht berufen kann ist sehr umstritten.

Um das Chaos zu Ordnen hoffe ich auf andere Anregungen...

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 18:20
von Tibor
Ist ne Hausarbeit, ne?

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 18:35
von Bengue
Nein.
Ein fall den unser Tutor uns bis zum nächsten mal zum lösen mit gegeben hat xD

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 18:43
von Tibor
In den Semesterferien?

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 18:46
von Bengue
Was was genau möchtest du abziehlen?
Ja, ich bezahle in den Semesterferien für "Nachhilfestunden".
Dafür kann man mich natürlich an den Galgen hängen.

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 19:40
von Tobias__21
Edit:

Du kleine.....

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 19:42
von JulezLaw
Sorry, mir sind nur die Strafrecht-HA weitgehend bekannt - lass mich wenigstens ein bisschen nützlich sein, ich hänge momentan nur krank rum :D

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 19:47
von Tobias__21
Alleine Deine reine Anwesenheit bereichert das Forum, auch wenn Du nicht alle Hausarbeiten kennst ;)

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 20:25
von Honigkuchenpferd
Ja, natürlich ist das eine Hausarbeit:

https://www.jura.uni-frankfurt.de/67545834/Hausarbeit-VerfR-II-SoSe-2017_SV.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 20:28
von Tobias__21
Und spielt sich auch noch auf und lügt frech rum. Der Tutor, der bezahlte Nachhilfe gibt... ja ne, is klar

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 20:32
von Honigkuchenpferd
Auch das versteht sich doch. Wenn man gegen die Forenregeln verstößt, muss man natürlich immer auch noch die verfolgte Unschuld spielen. :)

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 20:34
von Tobias__21
Seit ich bei einem Thread mal jemandem Unrecht getan habe, hinterfrage ich meinen Hausarbeiten Spürsinn immer wieder :( Ich fand die Frage jetzt auch nicht sonderlich spektakulär für ne HA. Dürfte ja in jedem Kommentar was dazu stehen.

Re: Klagerecht von großen internationalen Firmen in Deutschl

Verfasst: Donnerstag 24. August 2017, 20:35
von Honigkuchenpferd
Noch einmal, Tobias: Hier im Forum gilt jeder als schuldig bis zum Beweis seiner Unschuld! Das gilt nicht nur für dich. :D