Seite 1 von 1

Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht

Verfasst: Sonntag 27. August 2017, 15:08
von Theopa
Wann und wo?

In einem vollumfänglichen Gutachten bzw. bei der Klausur-/Hausarbeitsfrage "Wie ist die Rechtslage?" durchaus, in anderen Fällen kann es aber auch unnötig bis schädlich sein.

Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht

Verfasst: Sonntag 27. August 2017, 15:30
von Honigkuchenpferd
§ 833 BGB verdrängt § 823 BGB nicht. Gleiches gilt daher auch für § 834 BGB. Demnach müssen in einem Gutachten beide Anspruchsgrundlagen geprüft werden, auch wenn es um denselben Anspruchsgegner geht.

Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht

Verfasst: Montag 28. August 2017, 10:52
von Brainiac
So sehe ich es auch. Wenn mehrere Schädiger vorliegen, muss man § 823 alleine schon wegen § 840 III (ggf. tel. Red.) prüfen.

Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht

Verfasst: Montag 28. August 2017, 21:47
von Muirne
Ich würde den § 834 allerdings vorher prüfen. Ansonsten Zustimmung.

Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht

Verfasst: Dienstag 29. August 2017, 15:53
von Brainiac
Klar.

Re: 823 BGB prüfen, obwohl Anspruch aus 834 besteht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 13:32
von Tibor