Erfolgreicher Rücktritt vom versuchten Raub aber Todesfolge?
Verfasst: Sonntag 27. August 2017, 19:16
Hallo!
Mir ist mal wieder eine Frage aufgekommen. Angenommen jemand tritt erfolgreich vom versuchten Raub zurück, indem er zwar die Nötigungshandlung vollzieht, die Wegnahmehandlung aber freiwillig sein lässt, das Opfer aber aufgrund von der Nötigungshandlung verstirbt. Inwieweit prüfe ich da noch den versuchten Raub mit Todesfolge? An sich liegt ja mehr oder weniger ein versuchtes Grunddelikt vor und die Erfolgsqualifikation wird vollendet (versuchte Erfolgsquali). Mich stört aber beim versuchten Grunddelikt der strafbefreiende Rücktritt, somit fällt meine Grundlage für die §§ 251, 22, 23 I StGB vollkommen weg
Vielen Dank
Mir ist mal wieder eine Frage aufgekommen. Angenommen jemand tritt erfolgreich vom versuchten Raub zurück, indem er zwar die Nötigungshandlung vollzieht, die Wegnahmehandlung aber freiwillig sein lässt, das Opfer aber aufgrund von der Nötigungshandlung verstirbt. Inwieweit prüfe ich da noch den versuchten Raub mit Todesfolge? An sich liegt ja mehr oder weniger ein versuchtes Grunddelikt vor und die Erfolgsqualifikation wird vollendet (versuchte Erfolgsquali). Mich stört aber beim versuchten Grunddelikt der strafbefreiende Rücktritt, somit fällt meine Grundlage für die §§ 251, 22, 23 I StGB vollkommen weg
Vielen Dank