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Definition Arbeitszeit und Reisezeit

Verfasst: Donnerstag 31. August 2017, 10:50
von Dakota
Hallo zusammen,

Person A arbeitet mit einem festen Arbeitsplatz im Innendienst. Sein Job umfasst Dienstreisen, jedoch dies nur gelegentlich (Anteil 10 - 20% an der gesamten Arbeitszeit). Dienstreisen werden eigenständig geplant und durchgeführt.
Während Dienstreisen beträgt die Arbeitszeit pauschal 7,5h, Überstunden werden mit Hinweis auf die Betriebsvereinbarung ausgeschlossen, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit während einer Dienstreise über 7,5h liegt.

Fällt eine Dienstreise auf ein Wochenende erhält Person A für Samstags einen Ausgleichstag, für Sonntags zwei Ausgleichstage. Fährt Person A Beispielsweise Freitag zu einem Termin, welcher Samstag von 8 - 18 Uhr stattfindet und reist Sonntags zurück (Reisedauer 6h) so werden die Ausgleichtage mit dem Hinweis es handele sich um eine Reisetag und somit nicht um Arbeitszeit abgelehnt. Die Rückreise findet mit einem PKW statt der selbst gefahren wird.

Nun zu den Fragen:

1) Ist die Aussage das Dienstreisen pauschal mit 7,5h verrechnet werden rechtlich zulässig auch wenn Person A hauptsächlich im Innendienst tätig ist?
2) Ist die Aussage das Reisezeit keine Arbeitszeit darstellt an einem Tag, welcher nur aus der Heimfahrt im selbst gelenkten Firmenwagen besteht rechtlich tragbar?

Auszug Betriebsvereinbarung:
Als Überstunden gelten diejenigen Stunden, die in ausschließlicher Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungsverpflichtung entstanden sind.
In Bezug auf Abschnitt B der Betriebsvereinbarung gilt diese Regelung nicht für Mitarbeiter, zu deren originären Tätigkeitsbereichen üblicherweise Dienstreisen gehören und diese weitest- gehend eigenverantwortlich organisiert und durchgeführt werden.

Re: Definition Arbeitszeit und Reisezeit

Verfasst: Donnerstag 31. August 2017, 10:58
von Tibor
Person A sollte während seiner Freizeit mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, nicht aber in einem Forum schreiben. Hier gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.