Sozialgerichtsbarkeit: Anwaltshaftung § 192 I Nr. 2 SGG
Verfasst: Sonntag 3. September 2017, 19:47
Moin,
mich treibt eine Frage um, die ich bisher noch nicht klären konnte.
Kann man aus einem Hinweis des Gerichts, dass eine Auferlegung der Kosten nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG - wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung - droht, schließen, dass der Rechtsanwalt, der zu der Klage geraten hat, seine Beratungspflichten schuldhaft verletzt hat?
Leider habe ich vom Sozialrecht nicht sonderlich viel Ahnung. Aber die Definition "Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss", die ich in der Kommentierung zur § 192 gefunden habe, legt diese Wertung doch schon sehr nahe.
Viele Grüße
JCD
mich treibt eine Frage um, die ich bisher noch nicht klären konnte.
Kann man aus einem Hinweis des Gerichts, dass eine Auferlegung der Kosten nach § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG - wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung - droht, schließen, dass der Rechtsanwalt, der zu der Klage geraten hat, seine Beratungspflichten schuldhaft verletzt hat?
Leider habe ich vom Sozialrecht nicht sonderlich viel Ahnung. Aber die Definition "Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss", die ich in der Kommentierung zur § 192 gefunden habe, legt diese Wertung doch schon sehr nahe.
Viele Grüße
JCD