Fahrt von zu Huase zu Gericht "Arbeitszeit"?
Verfasst: Montag 4. September 2017, 10:54
Moin,
bei mir stehen demnächst quasi "Übernahmegespräche" nach dem Ref als angestellter Anwalt an.
Die Besonderheit wird sein, dass kein fester Arbeitsort gegeben sein wird. Ich kann arbeiten wo ich möchte, solange es ein Telefon in der Nähe gibt. Das heißt vermutlich werde ich die Aktenbearbeitung zum größten Teil von zu Hause aus mache.
Ich frag mich nun, wie es mit den Fahrtzeiten zu Gericht üblicherweise aussieht. Ich vermute das müsste im Arbeitsvertrag irgendwie gesondert geregelt werden.
Unproblematisch ist sicherlich: Die Fahrt von der Kanzlei zu Gericht und zurück ist voll abrechenbare Arbeitszeit. Die letzte Fahrt von örtlichen Gerichten nach Hause ist keine Arbeitszeit.
Wie sieht es aber aus mit Fahrten von zu Huase zu einem örtlichen Gericht? Was vereinbart man da üblicherweise?
Hätte ich z.B. um 9 Uhr einen Termin und fahre um 8 Uhr zu Hause los, ist das eine Stunde bezahlte Arbeit? Würde ich um 7:30 Uhr in die Kanzlei fahren, um 8 Uhr ne Akte kurz in die Hand nehmen und anschließend zu Gericht fahren, wäre es ja vermutlich üblicherweise Arbeitszeit. Das gleiche Problem stellt sich mit ortsfernen Terminen. Wenn das Gericht zum Beispiel 3 Stunden Fahrzeit entfernt ist. Wäre der Termin um 14 Uhr und hat man vorher gearbeitet, wäre es ja vermutlich unproblematisch Arbeitszeit. Ist der Termin aber um 9 Uhr morgens und man fährt direkt von zu Hause los?
Achso: Fahrt in die Kanzlei wären 30 Minuten. Fahrzeiten zu den örtlichen Gerichten variiert zwischen 30-60 Minuten.
Ich hab mir nun dahingehend überlegt, dass ich vorschlage, dass die 1. Fahrt am Tag von zu Hause zum örtlichen Gericht nicht als Arbeitszeit abgerechnet wird, alle anderen Fahrten schon. Optional: Jede Fahrtdauer die über den üblichen Arbeitsweg zur Kanzlei hinausgeht, wird als Arbeitszeit abgerechnet.
Vielleicht hat ja noch jemand eine clevere Idee wie man das Regeln kann oder kann selbst beitragen, wie es bei ihm in der Kanzlei geregelt ist.
Danke,
Ara
bei mir stehen demnächst quasi "Übernahmegespräche" nach dem Ref als angestellter Anwalt an.
Die Besonderheit wird sein, dass kein fester Arbeitsort gegeben sein wird. Ich kann arbeiten wo ich möchte, solange es ein Telefon in der Nähe gibt. Das heißt vermutlich werde ich die Aktenbearbeitung zum größten Teil von zu Hause aus mache.
Ich frag mich nun, wie es mit den Fahrtzeiten zu Gericht üblicherweise aussieht. Ich vermute das müsste im Arbeitsvertrag irgendwie gesondert geregelt werden.
Unproblematisch ist sicherlich: Die Fahrt von der Kanzlei zu Gericht und zurück ist voll abrechenbare Arbeitszeit. Die letzte Fahrt von örtlichen Gerichten nach Hause ist keine Arbeitszeit.
Wie sieht es aber aus mit Fahrten von zu Huase zu einem örtlichen Gericht? Was vereinbart man da üblicherweise?
Hätte ich z.B. um 9 Uhr einen Termin und fahre um 8 Uhr zu Hause los, ist das eine Stunde bezahlte Arbeit? Würde ich um 7:30 Uhr in die Kanzlei fahren, um 8 Uhr ne Akte kurz in die Hand nehmen und anschließend zu Gericht fahren, wäre es ja vermutlich üblicherweise Arbeitszeit. Das gleiche Problem stellt sich mit ortsfernen Terminen. Wenn das Gericht zum Beispiel 3 Stunden Fahrzeit entfernt ist. Wäre der Termin um 14 Uhr und hat man vorher gearbeitet, wäre es ja vermutlich unproblematisch Arbeitszeit. Ist der Termin aber um 9 Uhr morgens und man fährt direkt von zu Hause los?
Achso: Fahrt in die Kanzlei wären 30 Minuten. Fahrzeiten zu den örtlichen Gerichten variiert zwischen 30-60 Minuten.
Ich hab mir nun dahingehend überlegt, dass ich vorschlage, dass die 1. Fahrt am Tag von zu Hause zum örtlichen Gericht nicht als Arbeitszeit abgerechnet wird, alle anderen Fahrten schon. Optional: Jede Fahrtdauer die über den üblichen Arbeitsweg zur Kanzlei hinausgeht, wird als Arbeitszeit abgerechnet.
Vielleicht hat ja noch jemand eine clevere Idee wie man das Regeln kann oder kann selbst beitragen, wie es bei ihm in der Kanzlei geregelt ist.
Danke,
Ara