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Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspflicht

Verfasst: Montag 4. September 2017, 12:42
von kasamb
Hallo,

es geht um gesetzliche Krankenversicherung.
Besteht der nachgehende Leistungsanspruch nur wenn danach (also, nach 1 Monat) Versicherungspflicht besteht oder auch wenn diese nicht besteht, also z.B. wenn man ins Ausland wegzieht und sich in Deutscland abmeldet und die Krankenversicherung kündigt?

Danke schon mal

Re: Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspfl

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 12:19
von Baron
Geschlossen, weil Du weißt schon warum.