Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspflicht
Verfasst: Montag 4. September 2017, 12:42
Hallo,
es geht um gesetzliche Krankenversicherung.
Besteht der nachgehende Leistungsanspruch nur wenn danach (also, nach 1 Monat) Versicherungspflicht besteht oder auch wenn diese nicht besteht, also z.B. wenn man ins Ausland wegzieht und sich in Deutscland abmeldet und die Krankenversicherung kündigt?
Danke schon mal
es geht um gesetzliche Krankenversicherung.
Besteht der nachgehende Leistungsanspruch nur wenn danach (also, nach 1 Monat) Versicherungspflicht besteht oder auch wenn diese nicht besteht, also z.B. wenn man ins Ausland wegzieht und sich in Deutscland abmeldet und die Krankenversicherung kündigt?
Danke schon mal