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Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 18:41
von esprit
Ich hätte gern zu nachfolgendem Thema mal ein paar Meinungen.

Ich wurde von einer GmbH beauftragt und hatte Kontakte zu der Geschäftsführerin/Gesellschafterin.
Dieser wurde ausführlich die Vorgehensweise erläutert.
In der Folge haben mich zwei weitere Personen der GmbH angeschrieben deren Existenz ich am Anfang nicht kannte, die aber scheinbar tatsächlich bei der GmbH beteiligt sind. Bin ich nun mehr verpflichtet diesen beiden Personen nochmals Auskunft zur erteilen oder musst das nicht die Geschäftsführer intern machen?

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 19:06
von Tibor
Das dürfte vom Auftrag und von der Stellung der Fragesteller ab. Im Zweifel hilft ein Blicks in HR, ob die anderen Fragesteller auch GF sind.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 19:47
von Kasimir
Ne kannst du ruhig allen erzählen, da Gesellschaft und Gesellschafter ja immer die gleichen Interessen verfolgen. :crazy:

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 19:49
von esprit
Die Frage ist nicht ob ich Allen es erzählen darf sondern ob ich allen das erzählen muss?

Ich verstehe nicht wenn ich einem Geschäftsführer alles ausführlich erklären warum ich dann ein weiterer noch anruft und das selbe noch mal wissen möchte. Angeblich hat in der Andere ja informiert.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 19:52
von Honigkuchenpferd
Um Gottes Willen. ](*,)

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 19:57
von Tibor
Kasimir hat geschrieben:Ne kannst du ruhig allen erzählen, da Gesellschaft und Gesellschafter ja immer die gleichen Interessen verfolgen. :crazy:
Wie könnte ein GF nicht die Interessen der Gesellschafter vertreten? :crazy:

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 20:20
von famulus
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Um Gottes Willen. ](*,)
He's back! :D
Swann hat geschrieben:das Besprechen von konkreten Rechtsproblemen ist in diesem Forum nur esprit/nik gestattet, weil das Schlimmste für seine Mandanten zu befürchten wäre, wenn er von der Hilfestellung des Forums abgeschnitten wäre.
Mehr: Link

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 21:57
von joee78
esprit hat geschrieben:Ich verstehe nicht wenn ich einem Geschäftsführer alles ausführlich erklären warum ich dann ein weiterer noch anruft und das selbe noch mal wissen möchte. Angeblich hat in der Andere ja informiert.
Auch wenn sie hier alle auf esprit rumhacken - das ist anwaltliche Realität. Hab grade ein Mandat, in dem ein an anwaltlicher Verteidigung nicht interessierter Mandant Kinderpornos heruntergeladen und der Bruder mich mandatiert hat. Nun habe ich eine Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO erwirkt - und der Bruder will darüber informiert werden (er ist auch der, der mich bezahlt, da der Mandant auf Hartz4 ist). Was soll ich machen? ](*,)

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 22:21
von Ara
joee78 hat geschrieben:
esprit hat geschrieben:Ich verstehe nicht wenn ich einem Geschäftsführer alles ausführlich erklären warum ich dann ein weiterer noch anruft und das selbe noch mal wissen möchte. Angeblich hat in der Andere ja informiert.
Auch wenn sie hier alle auf esprit rumhacken - das ist anwaltliche Realität. Hab grade ein Mandat, in dem ein an anwaltlicher Verteidigung nicht interessierter Mandant Kinderpornos heruntergeladen und der Bruder mich mandatiert hat. Nun habe ich eine Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO erwirkt - und der Bruder will darüber informiert werden (er ist auch der, der mich bezahlt, da der Mandant auf Hartz4 ist). Was soll ich machen? ](*,)
Also erstmal solltest du klären, wer dich mandatiert hat. Ja wohl nicht der Bruder, sondern der Beschuldigte?

Und sonst ist die Sache doch klar... Hat der Mandant dich von der Schweigepflicht entbunden, dann gehört es zur Dienstleistung den zahlenden Bruder zu informieren. Wurdest du nicht von der Schweigepflicht entbunden, berufst du dich auf die Schweigepflicht.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 22:27
von Honigkuchenpferd
Das hat mit "Rumhacken" überhaupt nichts zu tun. Es gibt einfach eine ganze Menge Leute, die sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse etwaiger Mandaten nicht als Rechtsanwälte tätig sein sollten und tätig sein dürften.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 06:23
von thh
joee78 hat geschrieben:
esprit hat geschrieben:Ich verstehe nicht wenn ich einem Geschäftsführer alles ausführlich erklären warum ich dann ein weiterer noch anruft und das selbe noch mal wissen möchte. Angeblich hat in der Andere ja informiert.
Auch wenn sie hier alle auf esprit rumhacken - das ist anwaltliche Realität.
Das glaube ich gern. Allerdings sollte es auch anwaltliche Realität sein, dass ein Anwalt weiß, wie er mit dieser Situation umzugehen hat.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 07:44
von Samson
Mich wundert vor allem, dass im wesentlichen mündlich informiert wird, eine Mail könnte man zB duplizieren

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 09:16
von Kasimir
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das hat mit "Rumhacken" überhaupt nichts zu tun. Es gibt einfach eine ganze Menge Leute, die sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse etwaiger Mandaten nicht als Rechtsanwälte tätig sein sollten und tätig sein dürften.
Und in diesem Thread sind mit esprit und joe78 schon zwei davon aufgetaucht. Man bekommt den Mund vor Staunen nicht mehr zu.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 09:42
von Herr Anwalt
Esprit:
Deine Mandantin ist die GmbH.
Sofern sich die beiden als Vertretungsberechtigte in dieser Sache - oder allgemein in Rechtsangelegenheiten - ausweisen können, bist du ihnen als Anwalt der GmbH natürlich rechenschaftspflichtig, solange sie dir nicht 3 mal am Tag dieselbe Frage stellen.

Zu Joe:
Du hast nur einen Mandanten und zwar den damals Beschuldigten.
Dieser ist zu informieren. Er kann ja dann selbst entscheiden, ob er seinen Bruder in Kenntnis setzt.
Wenn dein Auftragserteiler (Bruder) nicht zahlt, musste sehen wie du an das Geld kommst.
Du hast m.E. den Fehler gemacht jemanden zu vertreten, der nicht vertreten werden wollte?
Dieser Fehler wirkt nun ggf. nach.

Re: Rede und antwortpflicht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 10:27
von joee78
Herr Anwalt hat geschrieben:Du hast m.E. den Fehler gemacht jemanden zu vertreten, der nicht vertreten werden wollte?
Dieser Fehler wirkt nun ggf. nach.
Genau diese Konstellation war es - ihm selbst war es zu peinlich, so wie jemand mit ner Geschlechtskrankheit, der sich nicht traut zum Arzt zu gehen - der Bruder hat ihn dann dazu gedrängt und mir das Mandat erteilt. Anwaltliche Arbeit ist eben nicht gradlinig und theoretisch wie im Studium - manchmal glaube ich, Herr Anwalt und ich sind die einzigen richtigen Anwälte hier! Als er an anderer Stelle beschrieb, dass sich 30 % der Mandanten komplett irrational verhalten, das Kind nach einer am Vortrag vor Gericht geschlossenen Umgangsvereinbarung plötzlich doch nicht herausgeben wollen etc. - das ist Realität. :alright