Verhältnis § 250 I Nr. 1c, II Nr. 3a, 3b zum § 251
Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 21:26
Hallo zusammen!
Wenn jemand einem anderen mit der Faust ins Gesicht schlägt, um ihn auszurauben, derjenige dadurch umkommt (§ 251 erfüllt), sind dann auch automatisch die § 250 I Nr. 1c, II 3a, 3b erfüllt? Der Faustschlag ist ja auf jeden Fall eine schwere körperliche Misshandlung nach 3a, die Gefahr des Todes nach 3b hat sich ja sogar verwirklicht und 1c könnte doch auch vorliegen? Oder werden die 3 Qualifikationen alle vom 251 letztendlich verdrängt?
Vielen Dank
Wenn jemand einem anderen mit der Faust ins Gesicht schlägt, um ihn auszurauben, derjenige dadurch umkommt (§ 251 erfüllt), sind dann auch automatisch die § 250 I Nr. 1c, II 3a, 3b erfüllt? Der Faustschlag ist ja auf jeden Fall eine schwere körperliche Misshandlung nach 3a, die Gefahr des Todes nach 3b hat sich ja sogar verwirklicht und 1c könnte doch auch vorliegen? Oder werden die 3 Qualifikationen alle vom 251 letztendlich verdrängt?
Vielen Dank