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Verhältnis § 250 I Nr. 1c, II Nr. 3a, 3b zum § 251

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 21:26
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen!

Wenn jemand einem anderen mit der Faust ins Gesicht schlägt, um ihn auszurauben, derjenige dadurch umkommt (§ 251 erfüllt), sind dann auch automatisch die § 250 I Nr. 1c, II 3a, 3b erfüllt? Der Faustschlag ist ja auf jeden Fall eine schwere körperliche Misshandlung nach 3a, die Gefahr des Todes nach 3b hat sich ja sogar verwirklicht und 1c könnte doch auch vorliegen? Oder werden die 3 Qualifikationen alle vom 251 letztendlich verdrängt?

Vielen Dank

Re: Verhältnis § 250 I Nr. 1c, II Nr. 3a, 3b zum § 251

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 21:46
von Honigkuchenpferd
:)

So, jetzt wissen wir auch bei denen verschiedenen Threads, um welche Hausarbeit es geht:

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/greco/Downloadverzeichnis_allg_pdf/Hausarbeit-fuer-Anfaenger-Sachverhalt.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Verhältnis § 250 I Nr. 1c, II Nr. 3a, 3b zum § 251

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 21:51
von Tibor
@Tobias: Habe deine Antwort gelöscht. Sorry.

Geschlossen.