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Re: Steuer-O-Mat

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 11:28
von markus87
Kasimir du siehst es zu sehr aus der Empfängerperspektive. Vielleicht findest du es weniger ok, wenn der Staat jemand das hart erarbeitete Vermögen wegnimmt, nur weil diese Person ihre Familie unterstützen möchte oder stirbt.

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Re: Steuer-O-Mat

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 11:41
von Tibor
Für Vermögen kann der andere aber auch gar nichts geleistet haben; "die Leistung" kann bereits Generationen zurück liegen und in Adelsgeburt und Überfall von anderen Ländern und Ausbeutung eigener Unterthanen beruht haben.

Wenn man sich die Listen so anschaut: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der ... _Deutschen

dann stehen da vor allem Erben aus Unternehmerdynastien, wobei eine Vielzahl davon seinen Ursprung auch auf Naziindustrie und Zwangsarbeit gelegt hat.

Wenn ich die Zahlen aus 2013 (ergänzend 2016) für die Topp 500 zusammenrechne, ergeben die dort angegebenen Zahlen eine Summe von ca. 490 Mrd. €. Selbst wenn man also einen ErbSt-Freibetrag von bspw. 30Mio. je Erblasser ansetzen würde (500 x 30 Mio.) = 15 Mrd, reden wir von einer Bemessungsgrundlage von 475 Mrd. Nimmt man selbst sagenhafte 50% Steuerflüchtline an, verblieben dennoch 230 Mrd. Bemessungsgrundlage für die kommenden Jahre und bei einer Steuer (einmalig) von 10-30% also 20-60 Mrd. Einnahmen. Und am Ende ist keiner ärmer, nur nicht weniger reich.

Re: Steuer-O-Mat

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 11:48
von Honigkuchenpferd
Nun verengst du aber selbst wieder die Betrachtung. Kasimir schrieb ja davon, Freibeträge sollte es eigentlich überhaupt nicht geben.

Bei den ganzen Super-Erben geht es natürlich häufig, wenn überhaupt, um sehr weit zurückliegende "Leistungen", und ich möchte auch gar nicht bestreiten, dass das Vermögen dann häufig im Ausgangspunkt sogar auf Räubereien u.Ä. beruht. Dazu ganz interessant:

https://qz.com/694340/the-richest-famil ... -florence/

Im Bereich der Unternehmenserben ist die Erbschaftsteuer dann aber schon wieder aus anderen Gründen ein Problem: Sie kann das Unternehmen selbst gefährden und damit volkswirtschaftlich massiv schädlich sein.

Re: Steuer-O-Mat

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 11:54
von Kasimir
markus87 hat geschrieben:Kasimir du siehst es zu sehr aus der Empfängerperspektive. Vielleicht findest du es weniger ok, wenn der Staat jemand das hart erarbeitete Vermögen wegnimmt, nur weil diese Person ihre Familie unterstützen möchte oder stirbt.

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Die Besteuerung erfolgt ja auch beim Empfänger. So funktioniert das Steuerrecht. Dem Zuwendenden nimmt ja gerade niemand etwas weg.

Und wie gesagt, du musst es immer im Vergleich sehen. Findest du des gerechter, beim Empfänger Arbeitseinkommen zu versteuern, als leistungslosen Zufluss?

Re: Steuer-O-Mat

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 11:47
von Brainiac
Kasimir hat geschrieben:Und wie gesagt, du musst es immer im Vergleich sehen. Findest du des gerechter, beim Empfänger Arbeitseinkommen zu versteuern, als leistungslosen Zufluss?
Etwas ketzerisch (obwohl ich deiner Position insgesamt nicht unzugeneigt bin): Ist die Erzielbarkeit des Arbeitseinkommens nicht deutlich stärker von staatlichen Leistungen abhängig (Schuld-/Universitätsausbildung, Infrastruktur, un- und mittelbare Subventionen usw. usf.) als ein einmaliger Zufluss, dessen Grundlage bereits (zugegeben: idealtypisch*) eine Besteuerung durchlaufen hat, und ist damit eine Rückgabe an den Staat dort nicht gar "gerechter"?

*In vielen Fällen, in denen derzeit Freibeträge gewährt werden, dürfte der Idealtypus nahe an der Realität liegen.

Re: Steuer-O-Mat

Verfasst: Freitag 8. September 2017, 12:08
von Tibor
@Brainiac: Das wäre der äquivalenztheoretische Besteuerungsansatz, der bereits seit 130 Jahren aufgegeben wurde. Besteuert wird eine Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Besteuert wird nicht nach dem Maßstab, welchen "Leistungsanteil" der Staat daran hat.