Seite 1 von 1

Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 13:28
von Jura07
Hallo, ich würde gern erfahren ob sich ein Normenkontrollverfahren nach §47 VwGO gegen ganze Landesverordnungen richten kann? Oder gehr es nur gegen einzelne Normen? Vielen dank vorab für die Antwort

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 13:30
von Honigkuchenpferd
Theoretisch ja, sofern wirklich geltend gemacht wird, dass alle Vorschriften der Verordnung unwirksam sind.

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 13:52
von Jura07
In meinem Fall möchte der Kläger festgestellt haben, dass die Verordnung rechtswidrig ist und erhebt Feststellungsklage beim VG, allerdings finde ich halt keinen Weg um diese Klageart statthaft zu machen und dachte, es währe vielleicht richtiger zu sagen das die Feststellungsklage unstatthaft ist und der Kläger eine Normenkontrolle beantragen soll?

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 14:00
von Honigkuchenpferd
Lass mich raten. Du schreibst diese Hausarbeit, gell?

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienb%C3%BCro/UeF_OeffR_-_Frau.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 14:06
von Tibor
:lmao:

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 14:06
von Tibor
Du hast einen Lauf HKP.

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 14:13
von Jura07
Auch wenn meine Frage einem Sachverhalt aus der Hausarbeit entsprungen ist, ist und bleibt es eine juristische frage. Ich bespreche hier keine Hausarbeit als ganzes Sonden frage ganz objektiv nach. Ein juristisches Forum dient dazu Diskussionen zu führen und ich diskutiere darüber ob bei der Feststellung der Nichtigkeit einer Verordnung eine Feststellungsklage überhaupt einschlägig sein könnte, was ist daran verkehrt? Anstatt meinen Sachverhalt zu googeln hätte man mir eher helfen können bzw wenn man es nicht weis einfach weiter seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen.

Re: Normkontrolle

Verfasst: Donnerstag 7. September 2017, 14:18
von Tibor
Was hier unerlaubte Hausarbeitenbesprechung ist oder nicht, entscheiden aber wir.

Geschlossen.