Insolvenzrecht § 86 InsO und vorläufiger Verwalter
Verfasst: Montag 11. September 2017, 21:24
Hallo,
angenommen eine Prozess wird wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 240 ZPO unterbrochen und man hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Kann der auch den Prozess nach § 86 InsO aufnehmen? Ich würde sagen ja, § 24 II InsO. Was passiert dann mit dem Prozess wenn man einen endgültigen Insolvenzverwalter hat? Tritt der dann einfach an die Stelle des vorläufigen? Ich glaube da liegt irgendein Problem, ich komme aber nicht mehr drauf.
Wäre es auch denkbar (ich habe keine Ahnung von Insolvenzrecht), dass zunächst Eigenverwaltung angeordnet wird und der Schuldner selbst den Prozess aufnimmt und dann irgendwann während des Prozesses ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Bspw. wenn das Gericht merkt, dass das mit der Eigenverwaltung nicht klappt? Was ist dann mit dem Prozess?
angenommen eine Prozess wird wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 240 ZPO unterbrochen und man hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Kann der auch den Prozess nach § 86 InsO aufnehmen? Ich würde sagen ja, § 24 II InsO. Was passiert dann mit dem Prozess wenn man einen endgültigen Insolvenzverwalter hat? Tritt der dann einfach an die Stelle des vorläufigen? Ich glaube da liegt irgendein Problem, ich komme aber nicht mehr drauf.
Wäre es auch denkbar (ich habe keine Ahnung von Insolvenzrecht), dass zunächst Eigenverwaltung angeordnet wird und der Schuldner selbst den Prozess aufnimmt und dann irgendwann während des Prozesses ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Bspw. wenn das Gericht merkt, dass das mit der Eigenverwaltung nicht klappt? Was ist dann mit dem Prozess?