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Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 14. September 2017, 12:49
von Tobias__21
Hallo,

wenn der Arbeitgeber einseitig das zu erreichende Ziel einer Zielvereinbarung ändert, bzw. das Ziel komplett aufgibt, geht das ja nicht so einfach. Meiner Meinung nach kommt hier das allgemeine Leistungsstörungsrecht zum Tragen, evtl. sogar (je nach Umständen) eine Störung der Geschäftsgrundlage. Ich finde dazu aber komischerweise keine Rechtsprechung. Das einzige was ich zu dem Thema finde ist, dass eine Zielvereinbarung gar nicht erst zustande kommt. Weiß da jemand zufällig was? Das muss doch mal entschieden worden sein :-k

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Donnerstag 14. September 2017, 17:56
von Tobias__21
Hat sich erledigt. Gibt keine BAG Rechtsprechung dazu. In der Literatur ist es aber einigermaßen geklärt und nur teilweise umstritten. Ich hab auch ein paar BSG und BAG Entscheidungen gefunden, die sich auf die Konstellation übertragen lassen, wenngleich es dort im Kern darum geht, dass überhaupt keine Zielvereinbarung zustande kam. Die Thematik schreit allerdings mE. nach einem vertiefenden Aufsatz. Gibt zwar schon paar Sachen dazu, aber wirklich ins Detail geht man nicht. Vielleicht gehe ich das ja mal an :) Je nach Einzelfall kann man da nämlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich sehe mich schon vom BAG zitiert werden :lmao: :lmao: bla bla bla (h.M: siehe nur: Tobias__21, NZA 2018, 2121 m.w.N.)

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Montag 18. September 2017, 11:56
von Ilonia
Tobias__21 hat geschrieben:Hat sich erledigt. Gibt keine BAG Rechtsprechung dazu. In der Literatur ist es aber einigermaßen geklärt und nur teilweise umstritten. Ich hab auch ein paar BSG und BAG Entscheidungen gefunden, die sich auf die Konstellation übertragen lassen, wenngleich es dort im Kern darum geht, dass überhaupt keine Zielvereinbarung zustande kam. Die Thematik schreit allerdings mE. nach einem vertiefenden Aufsatz. Gibt zwar schon paar Sachen dazu, aber wirklich ins Detail geht man nicht. Vielleicht gehe ich das ja mal an :) Wer sucht, dort findet ihr einen guten Anwalt der sich damit auskennt. Je nach Einzelfall kann man da nämlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich sehe mich schon vom BAG zitiert werden :lmao: :lmao: bla bla bla (h.M: siehe nur: Tobias__21, NZA 2018, 2121 m.w.N.)
Danke für die Info. Habe gerade vor einem ähnlichen Problem gestanden und habe nach einer Lösung gesucht und dank dir hier gefunden ;)

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 19:29
von Tobias__21
Schnapp mir aber nicht meinen Aufsatz weg :D

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 22:36
von JulezLaw
Tobias__21 hat geschrieben: (h.M: siehe nur: TobiasG, NZA 2018, 2121 m.w.N.)
Fixed that for you. Willst ja sicher unter Klarnamen veröffentlichen.

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 22:50
von Honigkuchenpferd
Sicher wird er mal mit einer vergleichenden Studie zur Namenstäuschung in die Annalen der Rechtswissenschaften eingehen. :)

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 23:01
von Tobias__21
Spaßvögel :D

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 23:16
von JulezLaw
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Sicher wird er mal mit einer vergleichenden Studie zur Namenstäuschung in die Annalen der Rechtswissenschaften eingehen. :)
Wäre es niveaulos, wenn ich unter Hinweis auf seine sonstigen Geschichten sagen würde, dass er evtl. sogar in die Analen einzieht? Wenn ja, sag ich das nicht.

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 23:19
von Honigkuchenpferd
Ich hatte genau auf dieses Niveau abgezielt. ;)

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Dienstag 19. September 2017, 23:29
von Tobias__21
Das ist nichts wofür man sich zu schämen braucht =;

Re: Zielvereinbarungen im Arbeitsrecht

Verfasst: Mittwoch 20. September 2017, 05:35
von famulus
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