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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 12:12
von Melanie-Kneip
Zu deinem letzten Teil...
Ich versuche mich immer streng an " viel Quatsch schreibt der Bearbeiter" zu halten.^^ und auch den Dreischritt Anspruch entstanden/Anspruch erloschen/Anspruch durchsetzbar zu halten.
Ich glaube auch das klappt ganz gut. Das Problem ist denke ich wirklich das mit Inhalt zu füllen, wenn da unbekante Dinge mit eingebaut werden müssten.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 13:11
von Tibor
Du solltest dir zunächst im Klaren sein, dass in den Sachverhalten bzw. "Akten" eigentlich kaum Informationen stehen werden, die man nicht irgendwo im Gutachten/Schriftsatz verarbeiten muss. Insoweit hilft nur Falltraining; also Akte lesen, Lösungsskizze erstellen, mit Musterlösung vergleichen. Gerade im Strafrecht gibt es Standard-Formulierungen ("dabei ging er davon aus", "hierdurch kam es ..."), zu denen man irgendwann aus dem FF weiß, was man dazu schreiben soll. Im Zivilrecht ist es auch ganz selten so, dass €-Beträge sinnlos aufgeführt werden etc. pp. zieht sich das durch alle Klausurkonstellationen. Der erste Schritt ist es also, den Sachverhalt vollständig "aufzunehmen", also alle Informationen zu sammeln und den relevanten Prüfungspunkten zuzusortieren. Wenn nach der Lösungsskizze ganze Sachverhaltsteile "ungenutzt" stehen, fehlt schlicht etwas in der Lösung.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 13:53
von Kipp
Tibor hat geschrieben:Du solltest dir zunächst im Klaren sein, dass in den Sachverhalten bzw. "Akten" eigentlich kaum Informationen stehen werden, die man nicht irgendwo im Gutachten/Schriftsatz verarbeiten muss. Insoweit hilft nur Falltraining; also Akte lesen, Lösungsskizze erstellen, mit Musterlösung vergleichen. Gerade im Strafrecht gibt es Standard-Formulierungen ("dabei ging er davon aus", "hierdurch kam es ..."), zu denen man irgendwann aus dem FF weiß, was man dazu schreiben soll. Im Zivilrecht ist es auch ganz selten so, dass €-Beträge sinnlos aufgeführt werden etc. pp. zieht sich das durch alle Klausurkonstellationen. Der erste Schritt ist es also, den Sachverhalt vollständig "aufzunehmen", also alle Informationen zu sammeln und den relevanten Prüfungspunkten zuzusortieren. Wenn nach der Lösungsskizze ganze Sachverhaltsteile "ungenutzt" stehen, fehlt schlicht etwas in der Lösung.
Hierbei unterscheiden sich die Sachverhalte im Examen m.E. wesentlich von denen der kommerziellen Repetitoren.

Während der Sachverhalt im Examen mit teils deutlichen Hinweisen den Lösungsweg vorgibt, beschränken sich die Klausurenkurse teils auf 3 Zeilen Sachverhalt. Dies wird einem dann auch noch als realistischer Sachverhalt verkauft der so anno 1953 gelaufen ist.

Tipp für die TE: Schreib den Uni-Klausurenkurs mit, die Sachverhalte fand ich viel examensnaher.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 14:50
von Brainiac
Tibor hat geschrieben:Du solltest dir zunächst im Klaren sein, dass in den Sachverhalten bzw. "Akten" eigentlich kaum Informationen stehen werden, die man nicht irgendwo im Gutachten/Schriftsatz verarbeiten muss. Insoweit hilft nur Falltraining; also Akte lesen, Lösungsskizze erstellen, mit Musterlösung vergleichen. Gerade im Strafrecht gibt es Standard-Formulierungen ("dabei ging er davon aus", "hierdurch kam es ..."), zu denen man irgendwann aus dem FF weiß, was man dazu schreiben soll. Im Zivilrecht ist es auch ganz selten so, dass €-Beträge sinnlos aufgeführt werden etc. pp. zieht sich das durch alle Klausurkonstellationen. Der erste Schritt ist es also, den Sachverhalt vollständig "aufzunehmen", also alle Informationen zu sammeln und den relevanten Prüfungspunkten zuzusortieren. Wenn nach der Lösungsskizze ganze Sachverhaltsteile "ungenutzt" stehen, fehlt schlicht etwas in der Lösung.
+1!

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 27. Januar 2018, 23:07
von Melanie-Kneip
Ich habe mir heute auch mal dieses Buch angesehen mit den Examensklausuren.
Kann es angehen, dass die im Vergleich zu den Alpmann Fällen/Klausuren sehr einfach sind?
Oder sind in dem Buch nur zufällig die leichteren drin und im echten Examen ist es schwerer?

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Sonntag 28. Januar 2018, 10:16
von Gelöschter Nutzer
Schwierige Examensklausuren: die Werke aus dem Beck'schen Examinatorium Zivilrecht (Ausn.: Sachenrecht, die sind vergleichsweise leicht).

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 19:11
von Melanie-Kneip
Sagt mal, findet ihr Klausuren schreiben auch so mega wichtig, wie die im Rep immer behaupten?
Zwar schreibe ich jede woche eine Klausur mit und finde das auch wichtig aber wird das nicht etwas überbewertet?
Im Rep sagen die uns immer wir sollten mindestens 70 aber besser 100 schreiben.
Haltet ihr das für richtig?
Mir bringt es gefühlt mehr, wenn ich nur 1 pro Woche schreibe und sonst Stoff wiederhole anstatt nur Klausuren vis zum abwinken zu schreiben und den alten Stoff zu vernachlässigen.
Wie dehr ihr das?

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 19:13
von Tibor
Ich hab für beide Examen nichtmal 100 Klausuren geschafft.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 19:38
von Melanie-Kneip
Und würdest du sagen, dass du damit gut gefahren bist und das wieder so machen würdest?

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 19:46
von stilzchenrumpel
Ich habe z.B. vor dem ersten Examen keine fünf Klausuren richtig geschrieben - das war zu wenig.

Vor dem 2. Examen waren es mehr, allein durch die AGs und den Pflichtklausurenkurs (der ist allerdings geballt 2 Monate vor den echten Examen).

Was ich allerdings gerade im 2. Examen gemacht habe: Dutzende Klausurenhefte diverser Anbieter bei eBay gekauft, die Sachverhalte kurz gelöst (1 Stunde, grobe Skizze), und dann die Lösung gelesen. Hat mir am meisten im Strafrecht und ÖR viel gebracht, wiederkehrende Muster zu erkennen.

Das würde ich rückblickend im 1. Examen auch so machen. So schafft man an einem Tag locker 3 Klausuren.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 19:56
von Tibor
Melanie-Kneip hat geschrieben:Und würdest du sagen, dass du damit gut gefahren bist und das wieder so machen würdest?
Ja. In jedem Fall.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 20:15
von JulezLaw
Ich für meinen Fall würde wieder so viele Klausuren schreiben (tatsächlich wohl um die 100), weil ich dadurch am meisten gelernt habe. Ist aber Typfrage, weniger reicht sicherlich auch.
Wenn dir die Korrektoren immer wieder sagen, dass dein Gutachtenstil etc. problematisch ist, würde ich auch dazu raten, das zu üben.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 20:54
von Melanie-Kneip
Die korrektoren schreiben eigentlich immer, dass mein gutachtenstil und aufbau gelungen ist.
Habe aber trotzdem sehr schlechte Noten.
Die liegen dann wohl eher daran, dass ich nicht mit unbekannten Problemen umgehen kann und einfach noch zu wenig weiß.
Zwar wurde mein gutachtenstil auch schon mal kritisiert aber das ist eher nicht das Problem.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Montag 5. Februar 2018, 16:38
von Brainiac
Mit geriner Klausuren/Woche-Quote anfangen, Richtung Ende des Reps steigern. Ich hab erst nach ein paar Monaten mit den Klausuren begonnen, da aber unregelmäßig. Gegen Ende des Reps zwei pro Woche geschrieben*, eine weitere gegliedert.

*Nicht immer möglich, da Klausurenkurs u.a. am Samstag morgen um 8 Uhr... :drinking:

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Dienstag 6. Februar 2018, 12:53
von scndbesthand
Klausuren sind Typfrage. Hab selbst viele geschrieben, die meisten vor dem Examenstermin und hab davon profitiert. Vorteile sind wohl, dass der Stoff bei ordentlicher Nachbereitung und richtiger (!) Lösung sehr gut im Gedächtnis bleibt und im Ernstfall auf gewisse Routinen und Formulierungen zurückgegriffen werden kann.

Wenig Sinn wird es machen, 20 fünfstündige Klausuren a 3 Punkte zu schreiben. Dann lieber die eigene Subsumtion anhand kleinerer Beispielfälle üben und so das eigene Problembewusstsein schärfen.


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