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Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 19:16
von Faber
Es *kann* vorkommen, dass in einem Bundesland eine Klausur gestellt wird, die einer Entscheidung nachempfunden worden ist und ein anderes Bundesland ein paar Monate später die gleiche Entscheidung als Vorbild für einen Klausurfall auswählt.

Einige Bundesländer haben ihre Examenstermine ganz oder teilweise synchronisiert und stellen zum Teil die gleichen oder sehr ähnliche Klausuren. Im vergangenen Oktober war das zum Beispiel in Berlin/Brandenburg, Hamburg, MV und NRW (Liste nicht abschließend) der Fall. Manche schließen daraus, dass in den betroffenen Bundesländern zu den gemeinsamen Terminen immer nur der "gemeinsame Nenner" bezogen auf den Prüfungsstoff der jeweiligen Ausbildungsordnungen geprüft werden würde. Das ist aber keinesfalls verbindlich: in Berlin z.B. wird an einem zusätzlichen Tag eine Strafrechtsklausur mehr gestellt als in NRW. Kleinere Abweichungen bei den Sachverhalten sind außerdem nicht unüblich.

Wenn du die Zeit findest, schau dir an, worum es bei mehr oder weniger aktuellen ("brandheißen") Entscheidungen geht. Das ist aber eher eine Lotterie. Du darfst auch den berühmten "so ähnlichen Fall" nicht vergessen; am Ende musst du den Fall lösen, der vor dir liegt. Bei bekannten Konstellationen besteht überdies die Gefahr, sich zu schnell auf den vermeintlichen Schwerpunkt des Falls zu stürzen und den Gutachtenstil zu vernachlässigen.

Re: Ein Paar Fragen zum Rep

Verfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 20:39
von Melanie-Kneip
Ok danke.
Schaden kann ja dann nicht mal so Gedächtnisprotokolle anzusehen.