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Pflichtverletzung Mietzahlung § 1361b Ehewohnung Trennung

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 11:01
von Big Mummy
Hallo miteinander,
Folgender Fall:
A)
In einer Famiie mit zwei kleinen Kindern verliebt sich der Mann in eine andere Frau, und zieht aus.
Er verlässt also die Frau und die beiden Kinder, zahlt nun aber die Miete des Hauses mit gemeinsamen Mietvertrag nicht -obwohl laut $1361b dazu verpflichtet.

Die Strategie des Mannes ist, durch nicht-Zahlung der Miete die Kündigung seitens des Vermieters hervorzurufen, um über diesen Weg dnn die Kinder in das Haus seiner neuen Frau/Geliebten zu holen. :--

B)
Da die Frau mittellos ist, und sich um die Kinder kümmern muss, kann sie die Miete nicht bezahlen.

C)
Vermieter kündigt wegen ausstehender Mietzahlungen
Laut "§ 1361b Ehewohnung bei Getrenntlebenden"
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361b.html)
stünde der verlassenen Frau zwar die Wohnung zu - aber wenn der Vermieter nun wegen ausfallender Zahlungen einfach kündigt?

D) wie geht es dann weiter?
1) Wenn die Frau dann nun obdachlos ist - da mittellos - kommen die Kinder dann zum Vater?
Oder,2) bekommt der Vermieter nun einfach kein Geld - darf aber auch nicht kündigen, sondern muss vom Vater das Geld einfordern?
Oder 3)zahlt "der Staat" - und fordert dann vom Vater das Geld.

Interessant wäre auch noch, für wie lange es gegebenenfalls ein Anrecht auf vom Ehemann zu bezahlende Mietzahlungen & Unterhalt gibt.


Danke & Gruß - ich bin echt am verzweifeln ::?

Re: Pflichtverletzung Mietzahlung § 1361b Ehewohnung Trennun

Verfasst: Samstag 16. September 2017, 11:15
von Tibor
Hier gibt es keine Rechtsberatung. Bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen, ggf beim Jugendamt/Sozialamt vorsprechen.

Hier: Geschlossen.