Anrechnung auf Probezeit, wenn zuvor Beamter auf Zeit (BY)
Verfasst: Freitag 22. September 2017, 14:58
Liebe Forumskollegen,
ich bin derzeit Beamter auf Zeit im Dienste des Freistaats Bayern und überlege, mich bei der Justiz zu bewerben.
Fängt man als StA an, so verbleibt man dort während der gesamten Probezeit (3 Jahre) und kann sich nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf eine Richterstelle bewerben.
Fängt man als Richter an, so bleibt man etwa 2 Jahre Proberichter und wird kommt dann zur Staatsanwaltschaft. Dort bleibt man dann bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Dann kann man sich wieder auf eine Richterstelle bewerben.
Nach den einschlägigen Richter- und Beamtengesetzen, kann die Zeit als Beamter auf Zeit auf die Probezeit angerechnet werden. Insgesamt müssen nur mindestens eine Probezeit von 6 Monaten bestehen bleiben. Bei diesen Anrechnungsvorschriften handelt es sich um Ermessensvorschriften.
Nun zu meiner Frage:
Weiß jemand, wie die Anrechnungspraxis in Bayern aussieht. Ich bin seit 3 Jahren Beamter auf Zeit (4. Qualifikationsebene). Werden mir diese 3 Jahre angerechnet? Was heißt das dann? Könnte man bei der StA beginnen, dort 6 Monate bleiben und dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, mit der Folge, dass man sich als Richter bewerben kann?!
Wie ist es, wenn man als Richter beginnt?
Freue mich wirklich sehr über eure Anmerkungen. Wenn jemand zur äquivalenten Situation im Geschäftsbereich des bayerischen Innenministeriums hat, freue ich mich auch über diese Informationen.
Ich habe noch nicht ganz entschlossen was ich machen will. Finde die Bereiche allesamt für sehr interessant. Vielleicht kann hierzu auch jemand was sagen. Wie sind die Karriereperspektiven? Ich denke mir immer, wenn man im Ministerium (Innenministerium wäre ein Berufsstart möglich) beginnt, so wird man schneller befördert. Allerdings finde ich eine Tätigkeit am Landratsamt oder am VG viel interessanter, weil man nah am Menschen ist. Gleiches gilt für die Arbeit als StA oder Amtsrichter.
Vielen lieben Dank euch.
ich bin derzeit Beamter auf Zeit im Dienste des Freistaats Bayern und überlege, mich bei der Justiz zu bewerben.
Fängt man als StA an, so verbleibt man dort während der gesamten Probezeit (3 Jahre) und kann sich nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf eine Richterstelle bewerben.
Fängt man als Richter an, so bleibt man etwa 2 Jahre Proberichter und wird kommt dann zur Staatsanwaltschaft. Dort bleibt man dann bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Dann kann man sich wieder auf eine Richterstelle bewerben.
Nach den einschlägigen Richter- und Beamtengesetzen, kann die Zeit als Beamter auf Zeit auf die Probezeit angerechnet werden. Insgesamt müssen nur mindestens eine Probezeit von 6 Monaten bestehen bleiben. Bei diesen Anrechnungsvorschriften handelt es sich um Ermessensvorschriften.
Nun zu meiner Frage:
Weiß jemand, wie die Anrechnungspraxis in Bayern aussieht. Ich bin seit 3 Jahren Beamter auf Zeit (4. Qualifikationsebene). Werden mir diese 3 Jahre angerechnet? Was heißt das dann? Könnte man bei der StA beginnen, dort 6 Monate bleiben und dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, mit der Folge, dass man sich als Richter bewerben kann?!
Wie ist es, wenn man als Richter beginnt?
Freue mich wirklich sehr über eure Anmerkungen. Wenn jemand zur äquivalenten Situation im Geschäftsbereich des bayerischen Innenministeriums hat, freue ich mich auch über diese Informationen.
Ich habe noch nicht ganz entschlossen was ich machen will. Finde die Bereiche allesamt für sehr interessant. Vielleicht kann hierzu auch jemand was sagen. Wie sind die Karriereperspektiven? Ich denke mir immer, wenn man im Ministerium (Innenministerium wäre ein Berufsstart möglich) beginnt, so wird man schneller befördert. Allerdings finde ich eine Tätigkeit am Landratsamt oder am VG viel interessanter, weil man nah am Menschen ist. Gleiches gilt für die Arbeit als StA oder Amtsrichter.
Vielen lieben Dank euch.