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Anrechnung auf Probezeit, wenn zuvor Beamter auf Zeit (BY)

Verfasst: Freitag 22. September 2017, 14:58
von rechtfreundlich
Liebe Forumskollegen,

ich bin derzeit Beamter auf Zeit im Dienste des Freistaats Bayern und überlege, mich bei der Justiz zu bewerben.

Fängt man als StA an, so verbleibt man dort während der gesamten Probezeit (3 Jahre) und kann sich nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf eine Richterstelle bewerben.

Fängt man als Richter an, so bleibt man etwa 2 Jahre Proberichter und wird kommt dann zur Staatsanwaltschaft. Dort bleibt man dann bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Dann kann man sich wieder auf eine Richterstelle bewerben.

Nach den einschlägigen Richter- und Beamtengesetzen, kann die Zeit als Beamter auf Zeit auf die Probezeit angerechnet werden. Insgesamt müssen nur mindestens eine Probezeit von 6 Monaten bestehen bleiben. Bei diesen Anrechnungsvorschriften handelt es sich um Ermessensvorschriften.

Nun zu meiner Frage:
Weiß jemand, wie die Anrechnungspraxis in Bayern aussieht. Ich bin seit 3 Jahren Beamter auf Zeit (4. Qualifikationsebene). Werden mir diese 3 Jahre angerechnet? Was heißt das dann? Könnte man bei der StA beginnen, dort 6 Monate bleiben und dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, mit der Folge, dass man sich als Richter bewerben kann?!
Wie ist es, wenn man als Richter beginnt?

Freue mich wirklich sehr über eure Anmerkungen. Wenn jemand zur äquivalenten Situation im Geschäftsbereich des bayerischen Innenministeriums hat, freue ich mich auch über diese Informationen.

Ich habe noch nicht ganz entschlossen was ich machen will. Finde die Bereiche allesamt für sehr interessant. Vielleicht kann hierzu auch jemand was sagen. Wie sind die Karriereperspektiven? Ich denke mir immer, wenn man im Ministerium (Innenministerium wäre ein Berufsstart möglich) beginnt, so wird man schneller befördert. Allerdings finde ich eine Tätigkeit am Landratsamt oder am VG viel interessanter, weil man nah am Menschen ist. Gleiches gilt für die Arbeit als StA oder Amtsrichter.


Vielen lieben Dank euch.

Re: Anrechnung auf Probezeit, wenn zuvor Beamter auf Zeit (B

Verfasst: Montag 25. September 2017, 11:14
von ToSaPhi
Zur Anrechnung im Bereich des StMI kann ich Dir nicht viel sagen, außer dass meiner Meinung nach hier großzügig angerechnet wird. Würde das mal mit der Personalstelle klären - die sind nett und können Dir sicher weiterhelfen.

Ob Du am VG oder am StMI anfängst, bleibt sich sowohl von den Beförderungszeiten als auch von den Karrierechancen her gleich. Wichtig ist nur - sofern Du eine spätere Rückkehr ans VG dann anstrebst - dass Du mind 2 Jahre am StMI verbracht haben solltest, um auf R2 befördert zu werden. Ob das irgendwo schriftlich fixiert ist, weiß ich nicht. Aber es scheint wohl tatsächlich so zu sein.

Wenn Du die Wahl hast, würde ich nicht am LRA anfangen, auch wenn es sicher spannend ist. Die Beförderungszeiten dort sind viel länger und zudem gibt es bei den Beurteilungen auch weniger Punkte zu vergeben als zB im StMI. Zudem musst Du ja sowieso Deinen Außendienst dort verbringen, de Du nimmst die Station in jedem Fall mit. Das StMI und die StK können außerdem auch mit einer Menge spannender Stellen aufwarten. Ich war überrascht, wie nah man manchmal am Menschen dran ist ;)

Wünsche Dir viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!

Re: Anrechnung auf Probezeit, wenn zuvor Beamter auf Zeit (B

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 13:42
von Zonder
Betrifft Bayern:

Wenn du im Geschäftsbereich des StMI anfängst, steht dir früher oder später ohnehin der Außendienst, d.h. Landratsamt bevor. Generell gibt es im Bereich der öffentlichen Verwaltung viele (auch unbekannte Nischen-) Bereiche, in denen man unterkommen kann. Die Durchlässigkeit zu den anderen Ressorts - mit Ausnahme der Justiz - sind durchaus gegeben.

- my two cents -

Re: Anrechnung auf Probezeit, wenn zuvor Beamter auf Zeit (B

Verfasst: Dienstag 27. März 2018, 15:11
von cg1
Ich kann dir leider auch nur sagen, dass Probezeiten aus BY zu mindestens in BW angerechnet werden. Wie das aber in BY selbst aussieht weiß ich auch nicht.

Re: Anrechnung auf Probezeit, wenn zuvor Beamter auf Zeit (B

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 06:16
von steffi2711
[quote="ToSaPhi"]

Wenn Du die Wahl hast, würde ich nicht am LRA anfangen, auch wenn es sicher spannend ist. Die Beförderungszeiten dort sind viel länger und zudem gibt es bei den Beurteilungen auch weniger Punkte zu vergeben als zB im StMI![quote]

Kann ich so nicht bestätigen. Dienstbeginn LRA. 2x sehr gute Beurteilung und Beförderung A14 unter 4J.
Kenne noch zwei ähnliche Fälle.

Kommt m.E. immer auf den Einzelfall an.