Seite 1 von 1

Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 21:50
von Panda1908
Hallo an alle erstmal!

Ich komme gleich zur Sache:

Welches Gericht ist für den Wiederseinsetzungsantrag zuständig, wenn das Ausgangsgericht, dass das Urteil erlassen hat, örtlich unzuständig ist? Denn gemäß § 237 ZPO ist das Gericht zuständig, dass über die versäumte Prozesshandlung zu entscheiden hat. Wenn die versäumte Handlung die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist und dies nachgeholt wird samt Klageerwiderung, muss ich den Antrag dann beim zuständigen Gericht stellen? Oder beim alten, weil ja in der Klageerwiderung die örtliche Unzuständigkeit gerügt wird und dieses Gericht den Rechtsstreit erst an das zuständige Gericht verweisen muss??

Und noch eine Frage, ist der Wohnsitz des Beklagten auch der Zweitwohnsitz oder nur der Hauptwohnsitz?

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen! :waving:

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 22:44
von Tobias__21
.......

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 22:59
von Panda1908
Danke schonmal. Wie ist das mit dem § 237 ZPO in Einklang zu bringen? Sagen wir, das Ausgangsgericht ist unzuständig. Spricht der Wortlaut dann nicht dagegen, dass das unzuständige Ausgangsgericht zuständig ist?

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:07
von Tobias__21
......

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:28
von Panda1908
Ja das macht Sinn und war auch meine Überlegung. Nur war ich mir am Ende dann doch nicht sicher, weil mich der Wortlaut des § 237 ZPO irritiert hat. Ich kann den Antrag aber vorsichtshalber nicht bei beiden Gerichten stellen oder?? :lmao:

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:31
von Tobias__21
.....

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:35
von Panda1908
Ich könnte es natürlich an das Ausgangsgericht senden und sagen bei Unzuständigkeit bitte an das zuständige Gericht weiterleiten, aber da besteht die Gefahr, dass es eben nicht rechtzeitig weitergeleitet wird und die Wiedereinsetzungsfrist nicht eingehalten wird. Daher dachte ich, um ja keine Risiken einzugehen, sende ich es eben an beide. Aber kann man das einem zum Vorwurf machen, dass man einen Antrag an zwei Gerichte stellt? Oder ist das möglich. Also ich grüble schon so lange darüber nach. Es geht um einen echten Fall, keinen fiktiven. Daher will ich erst recht alles richtig machen :D

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:41
von Tobias__21
Oh Mann.....Oben steht fett rot KEINE RECHTSBERATUNG Geh zu einem Anwalt. Ich bin schon wieder drauf reingefallen....

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:46
von Panda1908
Es geht hier darum, zu klären, wie die Rechtslage ist. Das ist für mich entscheidend, ob es nun tatsächlich relevant ist, ist unwichtig. Ich will das Problem für mich selbst verstehen. Es geht mir allein darum, die Rechtslage zu verstehen. Das meine ich ernst.

Re: Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung

Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 23:54
von Tibor
Geschlossen.