Unzuständiges Ausgangsgericht, Wiedereinsetzung
Verfasst: Sonntag 24. September 2017, 21:50
Hallo an alle erstmal!
Ich komme gleich zur Sache:
Welches Gericht ist für den Wiederseinsetzungsantrag zuständig, wenn das Ausgangsgericht, dass das Urteil erlassen hat, örtlich unzuständig ist? Denn gemäß § 237 ZPO ist das Gericht zuständig, dass über die versäumte Prozesshandlung zu entscheiden hat. Wenn die versäumte Handlung die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist und dies nachgeholt wird samt Klageerwiderung, muss ich den Antrag dann beim zuständigen Gericht stellen? Oder beim alten, weil ja in der Klageerwiderung die örtliche Unzuständigkeit gerügt wird und dieses Gericht den Rechtsstreit erst an das zuständige Gericht verweisen muss??
Und noch eine Frage, ist der Wohnsitz des Beklagten auch der Zweitwohnsitz oder nur der Hauptwohnsitz?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen! :waving:
Ich komme gleich zur Sache:
Welches Gericht ist für den Wiederseinsetzungsantrag zuständig, wenn das Ausgangsgericht, dass das Urteil erlassen hat, örtlich unzuständig ist? Denn gemäß § 237 ZPO ist das Gericht zuständig, dass über die versäumte Prozesshandlung zu entscheiden hat. Wenn die versäumte Handlung die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ist und dies nachgeholt wird samt Klageerwiderung, muss ich den Antrag dann beim zuständigen Gericht stellen? Oder beim alten, weil ja in der Klageerwiderung die örtliche Unzuständigkeit gerügt wird und dieses Gericht den Rechtsstreit erst an das zuständige Gericht verweisen muss??
Und noch eine Frage, ist der Wohnsitz des Beklagten auch der Zweitwohnsitz oder nur der Hauptwohnsitz?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen! :waving: