Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt
Verfasst: Freitag 29. September 2017, 10:54
K behauptet B habe Kenntnis von einer bestimmten Tatsache gehabt. B bestreit im Schriftsatz mit Nichtwissen. Im Termin wird Streithelfer des K, H, als Zeuge gehört. H sagt: "Doch, B, Dir hat das ein Anwalt so gesagt, Du wusstest davon" Das Gericht fragt bei B nach. B sagt: "Jetzt wo ich das höre, kann das schon sein, wie H sagt. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern was der Anwalt mir gesagt. Ich mache viele Geschäfte"
Auf was wollen die da hinaus? Anfangs war die Tatsache ja streitig. Ist sie das bei Schluss der mündlichen Verhandlung noch immer? Ich habe mich in der Klausur dafür entschieden. Im Tatbestand taucht streitiger Vortrag des Streithelfers ja beim streitigen Vorbringen des Unterstützten auf. Hier war er aber Zeuge. Vorträge eines Zeugen muss man ja nicht bestreiten, oder? Selbst wenn reicht ein "Ich weiß es nicht mehr" doch nicht aus um einen Vortrag als zugestanden anzusehen, der vorher bestritten wurde? Irgendwie riecht das hier aber alles nach § 138 IV ZPO.
Auf was wollen die da hinaus? Anfangs war die Tatsache ja streitig. Ist sie das bei Schluss der mündlichen Verhandlung noch immer? Ich habe mich in der Klausur dafür entschieden. Im Tatbestand taucht streitiger Vortrag des Streithelfers ja beim streitigen Vorbringen des Unterstützten auf. Hier war er aber Zeuge. Vorträge eines Zeugen muss man ja nicht bestreiten, oder? Selbst wenn reicht ein "Ich weiß es nicht mehr" doch nicht aus um einen Vortrag als zugestanden anzusehen, der vorher bestritten wurde? Irgendwie riecht das hier aber alles nach § 138 IV ZPO.