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Sexistische Werbung

Verfasst: Freitag 29. September 2017, 17:55
von Urs Blank
Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt Blanko-Postkarten aus, mit denen sich Kunden oder sonstige Dritte bei Unternehmen beschweren können, die sexistische Werbung machen. So in dem Sinne: "Sie haben wegen Ihrer Werbung eine Kundin verloren." Vorbild ist angeblich eine ähnliche Werbung in der Welthauptstadt Detmold.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 70422.html

Abgesehen von einer politischen Beurteilung: Ist das rechtlich zulässig?

Ins Unreine geschrieben: Im Ergebnis dürfte es sich doch um einen - wenn auch eher mittelbaren - staatlichen Eingriff in den jeweils betroffenen Geschäftsbetrieb handeln, auf den Druck ausgeübt werden soll. Dafür ist m. E. eine Eingriffsgrundlage oder gesetzliche Ermächtigung erforderlich. Worin aber könnte diese bestehen? Denn das beanstandete Verhalten ("sexistische Werbung") dürfte in der Regel erlaubt sein, so dass jedenfalls das allgemeine Ordnungsrecht ausscheiden dürfte.

Re: Sexistische Werbung

Verfasst: Freitag 29. September 2017, 18:30
von Honigkuchenpferd
Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das ist schlicht rechtswidrig und verstößt gegen Art 12 I und Art 5 I 1 Hs 1 GG.

Re: Sexistische Werbung

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 14:20
von Amtsschimmel
Urs Blank hat geschrieben:
Ins Unreine geschrieben: Im Ergebnis dürfte es sich doch um einen - wenn auch eher mittelbaren - staatlichen Eingriff in den jeweils betroffenen Geschäftsbetrieb handeln, auf den Druck ausgeübt werden soll. Dafür ist m. E. eine Eingriffsgrundlage oder gesetzliche Ermächtigung erforderlich. Worin aber könnte diese bestehen? Denn das beanstandete Verhalten ("sexistische Werbung") dürfte in der Regel erlaubt sein, so dass jedenfalls das allgemeine Ordnungsrecht ausscheiden dürfte.
So sieht es aus. Es gibt keine gesetzliche Ermächtigung. Daher rechtswidrig. Wer klagt, gewinnt.