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Querversetzung als Richter im Flächenstaat

Verfasst: Sonntag 1. Oktober 2017, 19:38
von LordFlatulentia
Hallo zusammen,

ich habe mich im Forum nach langer Mitleserschaft angemeldet, weil ich ein sehr aktuellen Problem habe.

Ich bin Richter am Amtsgericht in der hiesigen Landeshauptstadt. Meine Frau und ich stammen aus einer kleinen Stadt (17.000 Einwohner) rund 90 Kilometer von der Landeshauptstadt entfernt. Meine Frau arbeitet relativ genau in der Mitte zwischen Landeshauptstadt und Heimatort. Über viele Zufälle haben wir die Möglichkeit in unserem Heimatort eine Traumimmobilie zu einem fantastischen Preis zu erwerben. Wir müssen uns auf Grund Kindern ohnehin vergrößern. Für meine Frau ist es egal, ob sie von der einen oder der anderen Richtung zu ihrer Arbeit fährt. Zur Zeit bin ich ohnehin nur maximal drei Tage in der Woche im Gericht und mache den Rest im Homeoffice. Ich könnte mir also vorstellen die Strecke eine Zeit lang zu pendeln (Anbindungen sind sehr gut). Auf Dauer wird es mir aber etwas zu viel und würde gerne versetzt werden. Im Umkreis von rund 50 Kilometer finden sich 7 Amtsgerichte und 3 Landgerichte um unseren Heimatort herum. Wie seht ihr die Möglichkeiten einer Querversetzung?

Danke

Re: Querversetzung als Richter im Flächenstaat

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 09:09
von Kasimir
Was erwartest du für eine Antwort? Wir können ja schlecht in die Glaskugel schauen, um welches Bundesland und welche Region es sich handelt.

Über die rechtlichen Voraussetzungen wirst du dich ja wahrscheinlich schon informiert haben. Wahrscheinlich wirst du dich doch einfach auf neue Planstellen bewerben müssen?!

Zum Tatsächlichen: Dies wird doch vor allem davon abhängen, in wieweit Attraktivität der Region, in der ihr leben wollt und Attraktivität der Landeshauptstadt sich unterscheiden. Falls ihr jetzt in Potsdam wohnt und euer Heimatort Eisenhüttenstadt ist, wird es wohl einfacher sein, als wenn ihr in Stuttgart wohnt und an den Bodensee ziehen wollt.

Re: Querversetzung als Richter im Flächenstaat

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 09:31
von 11 Freunde
In der Regel ist es kein Problem. Da es eine Querversetzung ist, ist eine Bewerbung im klassischen Sinne nicht nötig. In der Regel reicht ein nettes Gespräch mit dem bisherigen Präsidenten und dem potentiellen neuen Präsidenten. In "meinem" Bundesland (Hessen) kommt über kurz oder lang jeder da hin, wo er hin möchte.

Re: Querversetzung als Richter im Flächenstaat

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 10:10
von LordFlatulentia
Danke schon mal für eure Rückmeldungen. Wie schätzt ihr die Lage ein, nach zwei Jahren in der Landesverwaltung (Ministerium) und Abordnung an das OLG (9 Monate) mit jeweils ordentlichen Zeugnissen eine R2-Stelle zu bekommen.

Re: Querversetzung als Richter im Flächenstaat

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 10:14
von Tibor
Hängt von den Mitbewerbern ab.

Re: Querversetzung als Richter im Flächenstaat

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 10:16
von 11 Freunde
Ich kenne niemanden, der länger im Ministerium war und danach noch lange auf R1 war. Mit zusätzlicher Abordnung ans OLG dürfte das ein Selbstläufer sein.