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Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 15:07
von Alexxxxxxxx
Stehe wegen einer Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen einen VB etwas auf dem Schlauch.
Problem: Mandant hat dummerweise versucht in Eigenregie einen Mahnbescheid zu beantragen. Dabei hat er zwei Personen (Ehepaar, selbe Adresse) als Anspruchsgegner in den MB aufgenommen. So weit ok. Nur - unser Mandant hat gegen jeden Ehegatten einen gesonderten Anspruch aus einer gesonderten Rechnung, aufgrund zweier völlig unterschiedlicher Vertragsverhältnisse (ein gesonderter Vertrag mit jedem Ehegatten). Sprich, Ehegatte 1 hat mit dem Anspruch seines Ehegatten 2 rein gar nichts zu tun. Natürlich hat der Mandant auch Gesamtschuldnerschaft angekreuzt, was hier völlig fehl geht. Jetzt habe ich einen VB mit zwei Schuldnern (als Gesamtschuldner), der zwei Forderungen aus gestellten Rechnungen ausweist, wobei aber nicht daraus hervorgeht, welcher Schuldner für welche Rechnung haften soll. Dass nicht ein Ehegatte als Gesamtschuldner für die Gesamtsumme haftet, versteht sich sowieso.
DAS haben auch die Schuldner erkannt und natürlich Einspruch eingelegt.
Ich frage mich nun, wie hier überhaupt ein Antrag aussehen könnte. "... wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Beklagte zu1) yx € zahlt und der Beklagte zu2) xy € zu zahlen hat, wobei die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften" (?).
Oder ist das Ding schon so verkorkst, dass es sich nicht mehr lohnt? Es geht natürlich um NICHT viel (Streitwert 1. Stufe!).

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 16:25
von thh
Alexxxxxxxx hat geschrieben:Jetzt habe ich einen VB mit zwei Schuldnern (als Gesamtschuldner), der zwei Forderungen aus gestellten Rechnungen ausweist, wobei aber nicht daraus hervorgeht, welcher Schuldner für welche Rechnung haften soll. Dass nicht ein Ehegatte als Gesamtschuldner für die Gesamtsumme haftet, versteht sich sowieso.
Also lautet der VB über die Summe A+B gegen X und Y als Gesamtschuldner statt über die Summe A gegen X und die Summe B gegen Y.

Mithin wäre dann wohl der Klageantrage auf obiges umzustellen und die Klage ansonsten (nämlich hinsichtlich B gegen X und A gegen Y) zurückzunehmen, oder?

(Dass die beiden Ansprüche offenbar nichts miteinander zu tun haben und die Verfahren daher zu trennen sein dürften, einmal ausgeblendet.)

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 18:42
von Alexxxxxxxx
"Also lautet der VB über die Summe A+B gegen X und Y als Gesamtschuldner statt über die Summe A gegen X und die Summe B gegen Y."

Ja, ganz genau.
Bei einer teilweisen Klagerücknahme dürfte es in diesem Fall dann ja auch zu einer teilweisen Kostentragung führen, so dass man sich fragen muss, ob das Ganze überhaupt noch Sinn macht, zumal eine Vollstreckung bei den Schuldnern auf wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 00:08
von Muirne
Wenn die Vollstreckung eh keinen Erfolg verspricht, ist die Rücknahme doch ohnehin das vernünftigste, egal wie verkorkst der VB ist oder nicht.

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 10:32
von joee78
Bei solchen verfahrenen Konstellationen, bei denen du aufgrund des Streitwerts von unter 500 € wohl auch quasi nix verdienst, solltest du eine "praktische" Lösung finden, anstatt stundenlang zu recherchieren:

Versuch das Ganze doch über § 1357 BGB zu retten (aufgrund des Kleinbetrages könnte der eine Ehegatte den anderen ja mitverpflichtet haben) - stell also deinen Antrag weiter gegen beide Ehegatten als Gesamtschuldner und such dir für die Anspruchsbegründung einen der Verträge aus - dann warte auf einen richterlichen Hinweis.

Den anderen Anspruch klagst du separat ein.

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 10:35
von Tibor
Ohne die zugrundeliegenden Verträge zu kennen, kann so ein Tip auch nur von dir kommen.

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 12:49
von Syd26
joee78 hat geschrieben:Bei solchen verfahrenen Konstellationen, bei denen du aufgrund des Streitwerts von unter 500 € wohl auch quasi nix verdienst, solltest du eine "praktische" Lösung finden, anstatt stundenlang zu recherchieren:

Versuch das Ganze doch über § 1357 BGB zu retten (aufgrund des Kleinbetrages könnte der eine Ehegatte den anderen ja mitverpflichtet haben) - stell also deinen Antrag weiter gegen beide Ehegatten als Gesamtschuldner und such dir für die Anspruchsbegründung einen der Verträge aus - dann warte auf einen richterlichen Hinweis.

Den anderen Anspruch klagst du separat ein.
Finde ich riskant. Du kennst doch die Verträge gar nicht.

Ich würde auch versuchen, eine Lösung zu finden, die dem Streitwert und den Erfolgsaussichten gerecht wird.

Rechne doch mal die Kosten durch bei

- Rücknahme
- Teilklagerücknahme
- erfolgloser Vollstreckung

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 13:29
von joee78
Ich kenne die Verträge nicht, aber der Threadsteller wird sie kennen. Da es sich um eine geringe Summe handelt, könnte es sich um "Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs" handeln, bei denen eine Mithaftung des anderen Ehegatten gegeben ist. Weiß nicht, was an meinem Tipp jetzt so falsch sein soll. :alright

Re: Falscher Vollstreckungsbescheid

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 13:33
von Honigkuchenpferd
An dem bloßen Hinweis, dass ein Fall des § 1357 I BGB vorliegen könnte, ist natürlich nichts auszusetzen. Aber darauf hattest du dich ja nicht beschränkt. :-w