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Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 18:59
von Gelöschter Nutzer
Um nicht den anderen Thread zu sehr zuzuspammen, dachte ich, ich stelle hier meine konkreten Fragen zum Ablauf des Hamburger Refs.

Vorab: ich weiß natürlich, dass viele dieser Informationen z.T. online verfügbar sind (u.a. in den einschlägigen Gesetzestexten) oder über persönliche Gespräche ermittelt werden können. Da ich aber noch neu in der Stadt bin, mich auch über persönliche Erfahrungen sehr freuen würde und man vieles bei 30+ S. Leitfäden usw. übersehen kann, frage ich zur Sicherheit und Bestätigung lieber hier noch einmal nach. Zumal mir etwa trotz Lektüre der Leitfäden nicht bewusst war, dass ich mir schon vor (!) dem Beginn des Refs einen Zivilausbilder hätte suchen müssen.

Deshalb bitte ich auch, gerade dumme (offensichtliche/online bereits beantwortete/im Gesetz angesprochene usw.) Fragen zu entschuldigen.

Im Einzelnen interessieren mich momentan folgende Aspekte:

1. Zivilstation: sofern eine Wahlmöglichkeit besteht (muss die Verfügbarkeiten noch überprüfen), lieber AG oder LG? AG-Leiterin meinte AG, da prinzipiell allgemeinerer Stoff (Examensrelevanz). Andererseits gibt es ja auch allgemeine Zivilkammern (evtl. aber schon voll?).

2. Zivilausbilder: gibt es irgendwelche "stadtbekannten" Ausbilder, die dringend vermieden werden sollten, oder ist die "Auswahl" zu groß, um solche Aussagen treffen zu können? (die Infos des Referendarrats sind mir bekannt, aber vgl. deren Öffnungszeiten).

3. In der AG (EinführungsAG usw.) gibt es keine Noten/Zeugnisse, korrekt? (nur von den Ausbildern in den Stationen)

4. Zulässige Kommentierungen im Gesetz: Laut den Vorgaben, die ich gefunden habe, sind Markierungen zulässig, aber nur mit einem Stift (?). Bedeutet das, ich muss mich zwischen Marker oder Bleistift/Füller/Kulli... entscheiden und dies ausnahmslos durchhalten?

5. Zulässige Gesetzestexte in den Klausuren: nur Schönfelder und Sartorius I? --> LandesR wird abgedruckt?

6. Verwaltungsstation: wenn es mir vor allem um die Examensrelevanz und den Zeitaufwand geht, ist dann eine Behörde der Stadt o.Ä. zu empfehlen? Irgendwelche anderen Tipps dazu?

7. Reihenfolge der Stationen: laut Vorgaben ist die Reihenfolge der Stationen ja in weiten Teilen frei wählbar. Mir schwebt daher so etwas wie Zivil --> Verwaltung --> Wahl I --> RA (9 Monate) --> [Examen] --> Wahl II vor. Nur zur Bestätigung: ist dies möglich? Wichtiger: ist es auch sinnvoll/üblich?
Meine Überlegung ist einerseits, dass ich ansonsten die Wahl I kaum genießen kann (kurz vor dem Examen), andererseits, dass das "Tauchen" in der RA-Station wohl einfacher ist (?).

8. Organisation der Stationen: ich habe etwas Panik, da gefühlt jeder außer mir sein Ref. schon voll durchgeplant hat. Welchen Vorlauf sollte ich selbst in etwa einplanen? Es muss auch nicht die beliebteste Station aller Zeiten sein.

9. "Tauchen": irgendwelche Tipps zu konkreten Hamburger Kanzleien, wie das dort gehandhabt wird, was der "Spielraum" ist, was üblich ist usw.?

10. Klausurenkurse: ab wann diese besucht werden sollen, wird unterschiedlich bewertet. Z.T. heißt es, bereits in oder jedenfalls nach der ersten Station, manche AG-Leiter sagen "erst nach ca. einem dreiviertel Jahr". Was meint ihr?


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Und zuletzt noch: gibt es sonst etwas außerordentlich Wichtiges, das ich am Anfang des Hamburger Refs noch beachten sollte? Ich komme mir momentan leider ein bisschen vor wie ein kopfloses Grundschulkind.

Vielen lieben Dank für alle Tipps, Antworten und auch zusätzliche Informationen!

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 19:30
von Ara
Ich glaube da ich der einzige Hamburger Referendar hier aktuell bin, muss ich wohl ran:

1. Lieber AG weil examensrelevanter. LG aber auch nicht wirklich schlimm. Soviel lernt man in der Station dann auch nichts für das Examen.

2. Ja... da gibts einen... Siehe PM.

3. Korrekt

4. Ich würde mich auf einen beschränken, um mich nicht dem Verdacht auszusetzen, dass die Farbe eine Bedeutung hat. Dafür darfst du aber soviel unterstreichen und kommentieren wie du willst.

5. Ja. Da du mit SH und Bremen gemeinsam schreibst, spielt das meiste Landesrecht eh in NRW, Bayern oder Thüringen und ist dann abgedruckt.

6. Examensrelevant: Bezirksämter.

7. Deine geplante Reihenfolge ist die absolute Standardreihenfolge.

8. Ich würde mich schon 6-9 Monate vorher um Stationen kümmern.

9. 3 Monate sind üblich. Kann man offen ansprechen.

10. Nach der Strafstation hab ich mit den Strafrechtsklausuren im A-Klausurenkurs angefangen. Es reicht aber mE auch wenn man nach 6 Monaten den A-Klausurenkurs beginnt. Dann ist man nach 10 Monaten mit dem A-Klausurenkurs fertig und kann dann noch 10 Monate B-Klausurenkurs machen.

Ansonsten n Tipp: Die Zwangsvollstreckungs-AG von VRiLG Philipp unbedingt besuchen. Bester Dozent den ich jemals erlebt habe in meiner gesamten Ausbildung.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 2. Oktober 2017, 19:38
von Gelöschter Nutzer
Wieder einmal vielen herzlichen Dank!

Lustig übrigens, dass "meine" gedachte Reihenfolge der Stationen dem absoluten Standard entspricht; ich habe sie mir tatsächlich "selbst" ausgedacht (natürlich inspiriert durch die Regelungen in anderen Bundesländern).

Bei manchen Aspekten merkt man leider schon, dass ein Bundesland-Wechsel nicht ganz so einfach ist: "zu Hause" hätte ich im Freundes- und Bekanntenkreis fragen können, aber hier in der Ferne ist das jedenfalls am Anfang etwas schwieriger.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 14:56
von Gelöschter Nutzer
Hast du evtl. auch Erfahrungen mit Nebentätigkeiten in (insb. größeren) Kanzleien, bei der Uni Hamburg oder einem wissenschaftlichen Institut gemacht?

Am liebsten wäre mir ja 1 Tag/Woche, weiß aber nicht, ob dies für die potentiellen AG nicht von vornherein ein Ausschlussgrund wäre.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 18:35
von Kipp
Wie sieht es aktuell bzgl. Wartezeit aus?

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Sonntag 8. Oktober 2017, 17:56
von Ara
Kipp hat geschrieben:Wie sieht es aktuell bzgl. Wartezeit aus?
http://justiz.hamburg.de/einstellung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

8,68 Punkte im August 2017

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 9. Oktober 2017, 11:59
von Brainiac
"08,68 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 11,62 Punkte)"
Welche ist die virtuelle Note, die in Hamburg vergeben wird? Lies: reichte ein Examen mit 8,68 Punkten ohne Wartezeit und sonstige Boni aus oder brauchte man in der Hamburg-Wertung einen Score von 11,62 Punkten um genommen zu werden (wobei 8,68 die niedrigste Examensnote war, die einem Score angenommener Bewerber zugrunde lag)?

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 9. Oktober 2017, 12:51
von Ara
Die 08,68 Punkte ist der letzte Nachrücker. Die 11,62 Punkte der Letzte der ein Angebot in der 1. Runde bekommen hat. Beides sind die Werte inklusive Bonuspunkte.

Das bedeutet die 45 Plätze wurden 45 Personen verbindlich angeboten, wobei Person 45 eine Wertung von 11,62 Punkte hatte. Da nicht alle zugesagt haben, wurden Nachrücker eingestellt. Der letzte Nachrücker hatte eine Wertung von 8,68 Punkte.

Das heißt mit einer Wertung von 8,68 Punkte (z.B. 6,7er Examen mit 2 Bonuspunkten) wurde man tatsächlich eingestellt. Aber relativ kurzfristig vor dem Einstellungstermin.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 9. Oktober 2017, 15:26
von Brainiac
Ah okay, danke für die Aufklärung.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Mittwoch 18. Oktober 2017, 18:07
von Gelöschter Nutzer
Noch eine Frage, die sich mir momentan stellt:

Gibt es Verwaltungsstationen, in denen notorisch wenig zu tun ist ("tauchen"), in denen man aber trotzdem auch ca. 1 Jahr vorher noch etwas finden kann?

Die Klassiker wie Eisenbahn'b'a. sind wohl schon weg.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Montag 20. November 2017, 14:35
von RudeBoy
@ ara, ich fange im dezember mit dem ref in hh an und die fragen bezüglich der zivilstation interessieren mich ebenfalls. könntest du mir mitteilen, wer während der zivilstation zu vermeiden oder zu empfehlen ist?

ich kann keine pn verschicken (wahrscheinlich aufgrund des status als neuer nutzer).

vielen dank im voraus.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Freitag 8. Dezember 2017, 19:27
von f11
Suchender_ hat geschrieben:Noch eine Frage, die sich mir momentan stellt:

Gibt es Verwaltungsstationen, in denen notorisch wenig zu tun ist ("tauchen"), in denen man aber trotzdem auch ca. 1 Jahr vorher noch etwas finden kann?

Die Klassiker wie Eisenbahn'b'a. sind wohl schon weg.
Ich kann zumindest Tipps geben, wo es nichts zu tauchen gibt. Gerne PN schicken.

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2018, 09:10
von JLDell
Ich würde meine Zivil Station gerne beim AG St.Georg absolvieren. Gibt es dort Ausbilder die besonders zu empfehlen sind bzw. welche um die ein Bogen gemacht werden sollte?

Danke im voraus :)

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Donnerstag 7. Mai 2020, 09:48
von Brainiac
Ich frage mal hier, da mir dieser als Sammel-Thread ganz gut geeignet erscheint:

Gibt es eine realistische Möglichkeit ohne Kontakte (lies: kenne keinen StA, der mich anfordern könnte oä) dafür zu sorgen, dass man in HH in der Strafstation zur StA und nicht zum Gericht kommt?

Re: Fragen zum Hamburger Ref

Verfasst: Donnerstag 7. Mai 2020, 11:46
von schuper
Brainiac hat geschrieben: Donnerstag 7. Mai 2020, 09:48 Ich frage mal hier, da mir dieser als Sammel-Thread ganz gut geeignet erscheint:

Gibt es eine realistische Möglichkeit ohne Kontakte (lies: kenne keinen StA, der mich anfordern könnte oä) dafür zu sorgen, dass man in HH in der Strafstation zur StA und nicht zum Gericht kommt?
Ist es in HH so üblich, die Refs ans Gericht zu schicken?? Bei uns wurde jeder Ref für die Verhandlungen benötigt :lmao:

Und zur Ausgangsfrage 1): Ich würde wieder ans LG gehen wollen. Da hast du genauso examensrelevante Fälle, die jedoch von RAe aufbereitet wurden (ob das immer gut war, andere Frage). Aus dem Kollegenkreis war auch zu hören, dass am AG teilweise die schlimmsten Klagen von Lieschen Müller aka "Ich will das, Gericht bitte geb mir..." bearbeitet werden mussten. Ob das dann examensrelevant ist, wage ich zu bezweifeln.