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Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:49
von Tobias__21
Tibor hat geschrieben:Berlin? Ist das nicht § 11a StPO?
Jap. Ist aber kein ausschließlicher. Trotzdem leidet der Film da schon Schwächen, wenn in Berlin verhandelt wird. Jeder Jurist würde da schon sofort abschalten, bevor es überhaupt zur juristischen Würdigung des Falles kommt :D

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:51
von Lago3000
Okay okay, trotzdem: Welcher Tatbestand? :D

Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:51
von Tibor
Zur materiell-rechtlichen Seite mal hier nachschlagen:

https://strafrecht-online.org/lehre/sos ... 036-46.pdf (Verwaister Link https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/§ 6 - Tötung auf Verlangen KK 36-46.pdf automatisch entfernt)

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:54
von Tobias__21
Tibor hat geschrieben:Zur materiell-rechtlichen Seite mal hier nachschlagen:

https://strafrecht-online.org/lehre/sos ... 036-46.pdf (Verwaister Link https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/§ 6 - Tötung auf Verlangen KK 36-46.pdf automatisch entfernt)
Nie im Leben ist das ein § 216 :D

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:57
von Tibor
Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vs Straflose Teilnahme am Suizid.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:57
von Tibor
BTW: Garantiert ne Hausarbeit! @HKP: schon was gefunden?

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 21:59
von Tobias__21
Tibor hat geschrieben:BTW: Garantiert ne Hausarbeit! @HKP: schon was gefunden?
Dann steige ich mal nicht weiter auf Deine Ausführungen ein :D

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 3. Oktober 2017, 22:03
von Tobias__21
Das doofe ist, dass manche Hausarbeiten in solchen Lernplattformen wie ILIAS eingestellt werden und man sich gar nicht mehr über google findet.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 01:18
von StudiVader315226
Ich würde ja sagen: Überhaupt kein Tatbestand ist hier erfüllt. Ein Tatbestand sicher, aber alles entweder mit tatbestandsausschließendem Einverständnis oder gerechtfertigt, oder nicht objektiv zurechenbar.

Unterlassene Hilfeleistung (323c StGB)? Der Sanitätssoldat ist ja sofort zur Hilfe geeilt, und dann rechtfertigt ihn sein Kamerad mit einer Einwilligung in das Unterlassen der Hilfeleistung.

Mord/Totschlag durch Unterlassen? Dass Soldaten eine Garantenpflicht haben, ist sogar gut möglich, aber hier dürfte noch eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Kameraden vorliegen - Erfolg nicht objektiv zurechenbar. Außerdem hatte der Kamerad, wenn ich den Sachverhalt richtiv erstehe, ohnehin immer die Tatherrschaft inne.

Tötung auf Verlangen? Schon der objektive Tatbestand ist nicht erfüllt, denn der Sanitäter bringt seinen Kameraden ja nicht um (=hat nicht die Tatherrschaft), sondern stellt ihm ein Mittel für eine eigenverantwortliche Selbstschädigung zur Verfügung.
Diese Sachen hatte ich übrigens gerade heute wiederholt.

Der im Film darzustellende Prozess kann, wenn auch mit Freispruch zu beenden, dennoch spannend werden und müsste sich vor allem um die Ermittlung der Tatherrschaft und um die Frage der eigenverantwortlichen Selbstschädigung/-gefährdung bzw. der objektiven Zurechnung drehen.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 01:21
von StudiVader315226
Tobias__21 hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Berlin? Ist das nicht § 11a StPO?
Jap. Ist aber kein ausschließlicher. Trotzdem leidet der Film da schon Schwächen, wenn in Berlin verhandelt wird. Jeder Jurist würde da schon sofort abschalten, bevor es überhaupt zur juristischen Würdigung des Falles kommt :D
Ich habe gerade den §11a StPO gelesen... das ist ja interessant! Zuständig wäre also das LG Kempten, soweit eine "besondere Auslandsverwendung" vorliegt! Und das ist ja ziemlich nahe bei mir!

Weiß zufällig jemand, wieso man das zuständige Gericht bei solchen Fällen gerade nach Kempten verlegt hat?

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 05:30
von Tibor

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 05:36
von thh
StudiVader315226 hat geschrieben: Weiß zufällig jemand, wieso man das zuständige Gericht bei solchen Fällen gerade nach Kempten verlegt hat?
Man sollte annehmen, dass sich die Gesetzesbegründung dazu verhält, und tatsächlich:
Grund für die Wahl des Gerichtsstands bei den für die Stadt Kempten zuständigen Gerichten ist, dass die Staatsanwaltschaft Kempten bereits aufgrund eines entsprechenden Erlasses des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz als Schwerpunktstaatsanwalt
schaft für den Bereich des Freistaates Bayern für die Verfolgung von Straftaten, die Soldaten in Ausübung des Dienstes im Rahmen von Auslandseinsätzen zur Last gelegt, zuständig ist, mithin bei den für Kempten zuständigen Justizbehörden entsprechende
Erfahrungen vorhanden sind, die bei der nun vorgesehenen Ausdehnung der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet von Nutzen sein werden.
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 43818.html

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 05:54
von Tibor
Noch so ein Frühaufsteher ;-)

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 12:12
von StudiVader315226
Danke für die Informationen zu Kempten... dass ausgerechnet diese Stadt gewählt wurde, die von mir ungefähr 20 km entfernt ist, ist trotzdem immer noch cool!

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 13:32
von Tobias__21
Jo, SchwerpuntktStA ist da unten. Ich habe Freunde da unten, da scheint es mir generell viel Militär zu geben. Paar von denen sind da irgendwo stationiert und als auch auf größeren Auslandseinsätzen.