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Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 19:49
von StudiVader315226
Tobias__21 hat geschrieben:Jo, SchwerpuntktStA ist da unten. Ich habe Freunde da unten, da scheint es mir generell viel Militär zu geben. Paar von denen sind da irgendwo stationiert und als auch auf größeren Auslandseinsätzen.
Und nun wird es ganz OT: Der Vorteil einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ist sicher das Fachwissen bzw. auch die Erfahrung mit solchen Fällen, gibt es eigentlich weitere Vorteile, wenn alle Verfahren an einem Ort angesiedelt sind? Wird das LG (oder AG?) Kempten dann auch zum "Schwerpunktgericht" oder wird zumindest ein Extrasenat eingerichtet?

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 19:53
von Einwendungsduschgriff
Senat? Erst informieren, dann posten.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 20:13
von Tibor
Nana, nicht so barsch. Er ist Ref. Hier machen dass gestandene Volljuristen auf der Seite beider Beteiligter falsch.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 21:05
von Tobias__21
StudiVader315226 hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Jo, SchwerpuntktStA ist da unten. Ich habe Freunde da unten, da scheint es mir generell viel Militär zu geben. Paar von denen sind da irgendwo stationiert und als auch auf größeren Auslandseinsätzen.
Und nun wird es ganz OT: Der Vorteil einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ist sicher das Fachwissen bzw. auch die Erfahrung mit solchen Fällen, gibt es eigentlich weitere Vorteile, wenn alle Verfahren an einem Ort angesiedelt sind? Wird das LG (oder AG?) Kempten dann auch zum "Schwerpunktgericht" oder wird zumindest ein Extrasenat eingerichtet?
Beim LG heissen die Senate Kammern :) Und am Amtsgericht gibts nur den Einzelrichter und ggf. das Schöffengericht.

Die sachliche Zuständigkeit richtet sich ja ganz normal nach dem GVG. Je nachdem was das für ein Delikt ist, ist dann eben das LG Kempten als Schwurgericht, als große Strafkammer, oder eben als kleine Strafkammer, wenn es bspw. um eine Berufung gegen ein Urteil des AG geht, zuständig. Oder aber es fängt beim Amtsgericht Kempten an. Das GVG sieht hierfür auch keine spezielle Kammer vor, anders bspw. in Wirtschaftsstrafsachen, § 74c GVG. Den Geschäftsverteilungsplan des AG Kempten habe ich im Internet leider nicht gefunden. Da könnte man mal reinschauen, ob da was geregelt ist. Könnte schon sein. Bspw: a) Einzelrichterlicher Strafsachen nach Turnus b) Soldatenstrafsachen (oder so :) ) Im Geschäftsverteilungsplan des LG habe ich nichts gefunden. Würde auch wenig Sinn machen, da die nur 4 Kammern haben und die Kammer die nach GVG zuständig ist hat es dann eben zu machen, so dass dafür eben auch alle Kammern am LG Kempten zuständig sind :)

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 22:42
von StudiVader315226
Tibor hat geschrieben:Nana, nicht so barsch. Er ist Ref. Hier machen dass gestandene Volljuristen auf der Seite beider Beteiligter falsch.
Nicht mal das. Ich bin interessierter Jurastudent im (offiziell) 5. Semester.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 22:53
von Tibor
Was erlauben?!

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Mittwoch 8. November 2017, 07:43
von Einwendungsduschgriff
Tibor hat geschrieben:Nana, nicht so barsch. Er ist Ref. Hier machen dass gestandene Volljuristen auf der Seite beider Beteiligter falsch.
Lecker, ein Barsch.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Mittwoch 8. November 2017, 20:52
von Tobias__21
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Nana, nicht so barsch. Er ist Ref. Hier machen dass gestandene Volljuristen auf der Seite beider Beteiligter falsch.
Lecker, ein Barsch.
Ich hatte heute fangfrische Forellen :) Barsch habe ich noch nie gegessen. Hab ich da was verpasst?

Welcher Tatbestand?

Verfasst: Mittwoch 8. November 2017, 21:10
von Tibor
Eigentlich nicht, also nicht den aus dem See um die Ecke (Flussbarsch). Wolfsbarsch ist aber ein guter Fisch.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Mittwoch 8. November 2017, 21:17
von Tobias__21
Den "normalen" Barsch habe ich auch noch nie an der Fischtheke gesehen, zumindest nicht bewusst, und wir haben eine große Fischtheke :)

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Mittwoch 8. November 2017, 21:23
von Tibor
Flussbarsch kenn ich auch nur vom Dorfgrill, wenn die Angler ihr gefangenes Zeugs auflegen. Da ist man froh über jede gefangene Bachforelle aufm Rost.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Mittwoch 8. November 2017, 21:32
von Tobias__21
Beim Dorfhock der Angler im Nachbarkaff wird immer zugekauft :D :D

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Donnerstag 9. November 2017, 09:27
von Einwendungsduschgriff
Forelle ist hier halt der absolute Standard neben Saibling und vielleicht Felchen. Lecker sind manche Flussbarscharten, z. B. Egli/Kretzer und Zander. Wolfsbarsche sind - jedenfalls in ihrer Hauptgruppe - marin und man findet sie fast überall im östlichen Atlantik nebst Mittelmeer. Lecker Fisch. Hatten wir erst auf Rhodos auf dem Grill.

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Donnerstag 9. November 2017, 18:06
von Ara
Tobias__21 hat geschrieben:
StudiVader315226 hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Jo, SchwerpuntktStA ist da unten. Ich habe Freunde da unten, da scheint es mir generell viel Militär zu geben. Paar von denen sind da irgendwo stationiert und als auch auf größeren Auslandseinsätzen.
Und nun wird es ganz OT: Der Vorteil einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ist sicher das Fachwissen bzw. auch die Erfahrung mit solchen Fällen, gibt es eigentlich weitere Vorteile, wenn alle Verfahren an einem Ort angesiedelt sind? Wird das LG (oder AG?) Kempten dann auch zum "Schwerpunktgericht" oder wird zumindest ein Extrasenat eingerichtet?
Beim LG heissen die Senate Kammern :) Und am Amtsgericht gibts nur den Einzelrichter und ggf. das Schöffengericht.
Weil wir beim kleinkarierten Klugscheißen sind:

Der Gegenpart vom "Schöffengericht" ist nicht der Einzelrichter sondern der "Strafrichter".

Der "Einzelrichter" wäre der Gegenpart zum "Kollegialgericht".

Re: Welcher Tatbestand?

Verfasst: Donnerstag 9. November 2017, 18:56
von Tobias__21
Da hast du gut Kluggeschissen :D Einzelrichter würde es bei einer Zivilkammer heißen. Und ich glaube beim Verwaltungsgericht kann man auch auf den Einzelrichter übertragen (müsste ich jetzt aber nachschauen und bin zu faul :D)