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Verschiedene Getränkesorten als Deckungskauf?

Verfasst: Mittwoch 4. Oktober 2017, 19:04
von lagenhecht
Hey :D

Ich hatte mich gefragt, was passiert, wenn ich bei Verzug meines Getränkelieferanten mich mit einem anderen Getränk eindecke.
Angenommen, er soll mir zwei Kästen Bier bringen, tut es aber nicht rechtzeitig für den Bowlingabend. Ich muss mir deswegen beim Weinhändler nebenan Wein für den dreifachen Preis kaufen. Ist das dann noch als vergleichbare Sache und somit als Deckungskauf anzusehen, oder muss ich den Wein selbst bezahlen im Fall, dass ich die Bierflaschen zu seinem verspäteteten Lieferzeitpunkt trotzdem annehme?
Kurzum, was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich einen Deckungskauf bejahe. Wie ähnlich müssen die beiden Dinge sein.

Vielen lieben Dank!

Re: Verschiedene Getränkesorten als Deckungskauf?

Verfasst: Mittwoch 4. Oktober 2017, 19:07
von Tobias__21
Bier auf Wein, das lass sein! Wein auf Bier, das rat ich Dir!

Re: Verschiedene Getränkesorten als Deckungskauf?

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 16:22
von immer locker bleiben
Wenn statt Bier für einen Deckungskauf nur Wein zur Verfügung steht, dann würde ich gleich noch Schadensersatz für den Minderwert des Bowlingabends verlangen. :D

(Danach würde ich dann den Thread-Ersteller fragen, aus welchem Anlass er diesen 1. Beitrag verfasst hat) :-w

Re: Verschiedene Getränkesorten als Deckungskauf?

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 23:41
von Muirne
Ich weiß, dass irgendwo gerade ne HA mit Deckungskauf läuft. Identischer SV, nur mit Essen (Würstchen und so) statt mit Getränken. Das Abstrahieren muss noch weiter geübt werden.