Verschiedene Getränkesorten als Deckungskauf?
Verfasst: Mittwoch 4. Oktober 2017, 19:04
Hey
Ich hatte mich gefragt, was passiert, wenn ich bei Verzug meines Getränkelieferanten mich mit einem anderen Getränk eindecke.
Angenommen, er soll mir zwei Kästen Bier bringen, tut es aber nicht rechtzeitig für den Bowlingabend. Ich muss mir deswegen beim Weinhändler nebenan Wein für den dreifachen Preis kaufen. Ist das dann noch als vergleichbare Sache und somit als Deckungskauf anzusehen, oder muss ich den Wein selbst bezahlen im Fall, dass ich die Bierflaschen zu seinem verspäteteten Lieferzeitpunkt trotzdem annehme?
Kurzum, was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich einen Deckungskauf bejahe. Wie ähnlich müssen die beiden Dinge sein.
Vielen lieben Dank!
Ich hatte mich gefragt, was passiert, wenn ich bei Verzug meines Getränkelieferanten mich mit einem anderen Getränk eindecke.
Angenommen, er soll mir zwei Kästen Bier bringen, tut es aber nicht rechtzeitig für den Bowlingabend. Ich muss mir deswegen beim Weinhändler nebenan Wein für den dreifachen Preis kaufen. Ist das dann noch als vergleichbare Sache und somit als Deckungskauf anzusehen, oder muss ich den Wein selbst bezahlen im Fall, dass ich die Bierflaschen zu seinem verspäteteten Lieferzeitpunkt trotzdem annehme?
Kurzum, was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich einen Deckungskauf bejahe. Wie ähnlich müssen die beiden Dinge sein.
Vielen lieben Dank!