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(Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 12:48
von Mimis
Hallo,

wie ist denn momentan der Stand bei den doppelten Schriftformklauseln? Ich fand eben die pauschale Aussage in einem Skript, diese seien generell unwirksam. Meines Wissens nach kann man diese durchaus wirksam formulieren, wenn man klarstellt, dass Individualabreden Vorrang haben (und damit nicht den §305b BGB "ausschließt"). Ist da Rspr. an mir vorbeigegangen?

Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 15:15
von Tobias__21
BGH XII ZR 69/16 für den Gewerberaummietvertrag und mit weiteren Nachweisen zum Meinungsbild.

Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:18
von Mimis
Danke, aber ich finde dort und auch in den Nachweisen nur immer wieder die Aussage, dass Individualabreden Vorrang haben. Das ist ja klar. Aber eine "richtig" formulierte Klausel - die nicht unwirksam ist - ist dort nicht Thema, oder habe ich das überlesen?

Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 10:14
von Justitian
Der BGH erkennt Schriftformklauseln überhaupt nicht an. Anders das BAG, das wegen der Besonderheiten des Arbeitsrechts (insbesondere: Vermeidung einer betrieblichen Übung) deren Zulässigkeit bejaht. Möglicherweise gibt es hier aber Probleme mit § 309 Nr. 13b BGB, das ist noch nicht geklärt.

Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 20:06
von Tobias__21
Mimis hat geschrieben:Danke, aber ich finde dort und auch in den Nachweisen nur immer wieder die Aussage, dass Individualabreden Vorrang haben. Das ist ja klar. Aber eine "richtig" formulierte Klausel - die nicht unwirksam ist - ist dort nicht Thema, oder habe ich das überlesen?
m.E. ergibt sich aus der Entscheidung, dass die doppelte Schriftformklausel endgültig tot ist. Ob man die wirksam vereinbaren kann ist im Endeffekt egal, da der § 305b auch für den Verwender der Klausel wirkt. Die Klausel entfaltet also überhaupt gar keine Bindungswirkung.

Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 20:59
von Ara
Und trotzdem letzte Woche noch unter ner Kautelarklausur die Anmerkung gelesen, dass die doppelte Schriftformklausel fehlt...

Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 21:00
von Tobias__21
Naja, die BGH Entscheidung ist ja auch noch relativ neu :) Ist wohl beim Korrektor noch nicht angekommen